Am Ende der Iselshauser Straße sollen im Hang weitere Wohngebäude entstehen. Foto: Heiko Hofmann

In der Iselshauser Straße entstehen neue Wohnungen. Nagolds Gemeinderat stimmte der Bebauungsplanänderung zu. Stand jetzt können dort zwei Mehrfamilienhäuser und drei Einfamilienhäuser gebaut werden.

Wenn ein Bebauungsplan im „vereinfachten Verfahren“ geändert wird, dann ist der Begriff „einfach“ relativ zu sehen.

 

In besagtem Fall geht es um die „6. Änderung und Ergänzung Lemberg III / Lielach“ in Nagold. Bereits im Oktober des Jahres 2020 hatte Nagolds Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss gefasst – viereinhalb Jahre später nun folgte der Satzungsbeschluss. Und das, wie erwähnt im „vereinfachten Verfahren“.

In diesem Fall bedeutete das: Es war keine Umweltprüfung erforderlich. Dennoch erfolgte eine „artenschutzrechtliche Relevanzprüfung“. Speziell stand hierbei die Prüfung des Schutzes von Fledermäusen, Vögeln, Reptilien und der Haselmaus im Fokus. Das Ergebnis: Es sei mit keinen erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen.

Es dauert dennoch seine Zeit

Und dennoch dauerte auch das „vereinfachte Verfahren“ seine Zeit. Und das artenschutzrechtliche Gutachten ist auch so mitsamt der Beurteilung gute 30 Seiten dick.

Mit dem geänderten Bebauungsplan wird nun Planungsrecht geschaffen, so dass als „städtebaulich geordnete, maßvolle Nachverdichtung“ auf den Grundstücken in Nagolds Süden nun Wohnraum geschaffen werden kann.

Dabei handelt es sich um ein Gelände zwischen der Tuchbleiche und der Iselshauser Straße. Auf dem recht steilen Hanggebiet befindet sich unter anderem eine Streuobstwiese, und in Richtung Süden gibt es dort recht verwilderte Gärten.

Insgesamt geht es um eine Fläche von 3600 Quadratmetern. Im unteren Bereich zur Iselshauser Straße hin sollen zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt zwölf Wohneinheiten entstehen. Die Gebäude sollen durch eine Glasfuge miteinander verbunden sein.

Darüber im oberen Hangbereich an der Tuchbleiche könnten neben der bestehenden Bebauung weitere drei Einfamilienhäuser gebaut werden. Die Mehrfamilienhäuser dürfen bei vier Vollgeschossen maximal zwölf Meter hoch sein, die Einfamilienhäuser zwischen 6,50 und 7,50 Meter.