Die Stadtverwaltung schlägt eine Erhöhung der Verpflegungsentgelte und eine schrittweise Erhöhung der Elternbeiträge für die Kitabetreuung vor.
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung bis 2030 schrittweise zu erhöhen. Ziel sei es, das Gebührenniveau an die gemeinsamen Empfehlungen der Kommunalen Landesverbände und Kirchen anzugleichen und einen Kostendeckungsgrad von rund 20 Prozent zu erreichen, heißt es aus dem Rathaus. Die Entscheidung darüber trifft der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 23. Juni.
Geplant ist laut einer Mitteilung der Verwaltung eine erste Anhebung der Gebühren zum 1. September 2025 um durchschnittlich 15 Prozent, bei Ganztagsplätzen um 20 Prozent. Eine weitere Erhöhung in gleicher Höhe soll zum 1. September 2026 folgen. In den Jahren 2027 und 2028 sollen die Gebühren nochmals um jeweils 20 Prozent steigen. Parallel dazu sollen auch die Verpflegungspauschalen in gleichem Maß angepasst werden. Dabei gehe es darum, „gestiegene Essens- und Sachkosten aufzufangen“, so die Stadt.
Hintergrund der vorgeschlagenen Anpassung seien die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Betriebskosten – unter anderem infolge von Tarifabschlüssen, höheren Sachkosten und gestiegenen Energiepreisen. Derzeit deckten die Elternbeiträge weniger als zehn Prozent der tatsächlichen Kosten – im Vergleich zu den angestrebten 20 Prozent. Lahr liege damit im regionalen Vergleich weiterhin im unteren Gebührenbereich.
Zusätzlich soll ab dem 1. September 2027 das „Württemberger Modell“ eingeführt werden. Dabei werden für Ermäßigungen alle Kinder einer Familie unter 18 Jahren berücksichtigt – nicht nur diejenigen in Betreuung. Dadurch werde eine deutlich familienfreundlichere Beitragsstruktur geschaffen. Schätzungen zufolge würde sich die Zahl der Vollzahlenden dadurch nahezu halbieren, betont die Verwaltung.
Stadt reagiert auf finanzielle Herausforderungen
Bis zur Umstellung greift weiterhin die bestehende Allgemeine Geschwisterermäßigung der Stadt Lahr, bei der nur Geschwisterkinder mit kostenpflichtigen Betreuungsplätzen berücksichtigt werden. Eltern mit geringem Einkommen könnten außerdem weiterhin auf gesetzliche Förderansprüche zurückgreifen. Schon jetzt übernehme die Jugendhilfe in etwa 20 Prozent der Fälle die vollständigen Betreuungskosten. Auch die Verpflegungskosten würden bei entsprechender Berechtigung übernommen.
„Mit der schrittweisen Anpassung der Beiträge reagiert die Stadt Lahr auf die finanziellen Herausforderungen der vergangenen Jahre und setzt zugleich auf eine sozial ausgewogene Entlastung von Familien“, betont der städtische Pressesprecher Nicolas Scherger. Neben den Gebührenanpassungen würden weitere Maßnahmen geprüft, um die Kosten zu senken. Die vorgeschlagenen Erhöhungen seien nur ein Baustein, der mit zur Deckung des immer größer werdenden Defizits beitragen soll. Die endgültige Entscheidung fällt am 23. Juni im Gemeinderat.
Zudem schlägt die Stadtverwaltung vor, die Verpflegungsentgelte an städtischen Schulen zum Beginn des Schuljahres 2025/26 zu erhöhen. Der Gemeinderat wird sich auch damit am 23. Juni befassen.
Steigende Kosten für Lebensmittel, Energie und Personal
Grund für die vorgeschlagene Erhöhung sind laut einer weiteren Mitteilung der Stadt steigende Kosten für Lebensmittel, Energie und Personal. Die jüngsten Preisanpassungen der Caterer seien für die Stadt mit erheblichen Kostensteigerungen verbunden. Ohne eine Erhöhung der Essenspreise würde im Bereich der Gemeinschaftsverpflegungen, der neben den Schulen auch die Kitas umfasst, ein Haushaltsdefizit von minus 248 000 Euro entstehen.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht laut Mitteilung außerdem vor, den städtischen Zuschuss auf die bisherige Höhe zu begrenzen. Künftige Preiserhöhungen der Caterer würden damit auf die Abgabenpreise umgelegt werden. Bislang ist es genau umgekehrt: Es gilt die Vorgabe des Gemeinderats, während der Einführungs- und Umsetzungsphase des 2024 beschlossenen Kita- und Schulverpflegungskonzepts die Essenspreise nicht anzupassen und steigende Kosten aus dem städtischen Haushalt zu begleichen.
Die neuen Preise sollen 5,50 Euro an der Schutterlindenbergschule, Gutenbergschule und Friedrichschule sowie 7,50 Euro am Max-Planck-Gymnasium, Scheffel-Gymnasium und an der Verbundschule betragen. Bisher kostet ein Essen an der Friedrichschule drei Euro, an der Schutterlindenberg- und Gutenbergschule 3,90 Euro sowie an der Verbundschule und den beiden Gymnasien 4,10 Euro.
Verwaltung schlägt vor zu prüfen, wie weiteren Kostensteigerungen entgegengesteuert werden kann
Nach Rücksprache mit dem Ortenauer Jobcenter werden über das Bildungs- und Teilhabepaket auch die erhöhten Essenspreise in vollem Umfang erstattet. Alle Kinder erhalten die Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn folgende staatliche Leistungen bezogen werden: Kindergeldzuschlag, Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerber-Leistungen.
Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu prüfen, wie weitere Kostensteigerungen entgegengesteuert werden kann. Ein möglicher Ansatzpunkt könnte beispielsweise sein, die im Kita- und Schulverpflegungskonzept vorgegebenen Standards – etwa hinsichtlich regionaler Produktion, Bio- und Fairtrade-Komponenten – zu senken.