In dieses Gebäude in der Biermannstraße soll die neue Notunterkunft ziehen. Foto: Stahl

Die Stadt schlägt dem Gemeinderat eine neue Unterkunft für Hilfsbedürftige in Lahr-West vor.

Im Quartier Gartenhöfe sollen insgesamt 24 Mehrfamilienhäuser mit 252 Wohnungen entstehen. Vom Umbau des Wohngebiets Eichert ist auch die Immobilie Amelia-Earhart-Straße 16 (ehemals Flugplatzstraße 101) betroffen. Das Gebäude dient derzeit noch als Notunterkunft für unfreiwillig wohnungs- beziehungsweise obdachlose Frauen und Paare. Spätestens 2027 muss es abgerissen werden.

 

Es besteht Handlungsbedarf, wie die Verwaltung in einer Beschlussvorlage für die Gemeinderatssitzung am kommenden Montag hervorhebt: „Die Zahl an obdachlosen Personen nimmt weiter zu.“ Insbesondere bei Frauen und Paaren sei ein Anstieg der Zahlen zu verzeichnen. Gerade für diese Gruppe sei eine zentrale Unterkunft wichtig, da der Aufwand ansonsten nicht zu bewältigen sei und ausreichend Einzelwohnungen nicht vorhanden seien.

Darum war die Stadtverwaltung auf der Suche nach einer Alternative. „Generell sollte so schnell wie möglich ein Ersatzgebäude gefunden werden, da sich das Objekt baulich in einem sehr schlechten Zustand befindet“, wie die Verwaltung in der Beschlussvorlage betont.

Gebäude kann mit überschaubarem Aufwand ertüchtigt werden

Dieses ist nun gefunden: an der Adresse Biermannstraße 1/1. Der Gemeinderat soll dem Rathaus auf seiner Sitzung am Montag den Auftrag erteilen, einen Mietvertrag über eine Laufzeit von zunächst 18 Jahren abzuschließen.

Bei dem avisierten Immobilie handelt es sich laut Verwaltung um ein geeignetes Gebäude für die Unterbringung von Frauen und Paaren. Die bisher in der Amelia-Earhart-Straße untergekommenen Menschen könnten an der neuen Adresse auf rund 280 Quadratmetern Schutz finden, wie der Beschlussvorlage zu entnehmen ist. Die Gesamtfläche in der Amelia-Earhart-Straße beträgt dagegen rund 590 Quadratmeter. Das Gebäude dort wurde Anfang 2023 von der städtischen Wohnbau erworben.

Die Immobilie in der Biermannstraße wurde vor einigen Jahren von der Bau-Tech Trockenbau GmbH für Mitarbeiter umgebaut und saniert. „Die Stadt würde dort geeignete Gegebenheiten zur Unterbringung von obdachlosen oder obdachlos werdenden Frauen oder Paaren vorfinden“, wird in der Vorlage betont. Die Menschen könnten in verschiedenen Zimmern untergebracht und das Gebäude mit überschaubarem Aufwand ertüchtigt werden.

Stadt hofft auf hilfreiche Synergien

Alleinstehende Männer sollen dagegen weiter in der Karl-Kammer-Straße 4/2 im Industriegebiet West und der Biermannstraße 3, in direkter Nachbarschaft zum nun vorgestellten Heim, Schutz finden. Dass nun also bald zwei Einrichtungen direkt nebeneinander liegen könnten, ist für die Stadt ein Pluspunkt: Sie hofft auf „hilfreiche Synergien“, insbesondere in der Betreuungssituation, Hausmeistertätigkeiten und der Anbindung der Brandmeldeanlage.

Für das Mietobjekt soll der Rat für September bis Dezember anteilig eine überplanmäßige Planabweichung für das Haushaltsjahr 2025 bewilligen. Wie hoch die Abweichung ausfällt und wie hoch der Kostenaufwand für die Stadt insgesamt ist, geht aus der öffentlichen einsehbaren Vorlage nicht hervor, die Summen sowie der Name des Vermieters sind geschwärzt. Die Deckung sei aber durch Einsparungen an anderen Stellen gewährleistet.

Die Anmietung sei günstiger, als es in der Gutleutstraße 42 der Fall gewesen wäre. 2023 hatte die Stadt dort das frühere Pflegeheim Kenk anmieten wollen, jedoch hatte es Kritik an den Mietausgaben gegeben.

Rechtlicher Hintergrund

Die Unterbringung Obdachloser ist Pflichtaufgabe von Städten und Gemeinden. Die Unterkunft soll vor dem Wetter schützen und darf nur als vorübergehend angesehen werden. Eine dauerhafte Nutzung soll abgewendet werden.