Gibt es bald auch in der Mahlberger Altstadt mehr Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern? Der Gemeinderat hat grünes Licht für die Aufhebung der Stadtgestaltungssatzung gegeben, die dies bislang verhindert hat. Foto: Decoux

Die Stadtgestaltungssatzung der Stadt Mahlberg ist aufgehoben. Das hat der Gemeinderat beschlossen. Hintergrund ist der Wunsch mehrerer Bauherren, auch auf den Dächern von Altstadtgebäuden Photovoltaik-Anlagen zu installieren.

Mahlberg - Um das historische Städtebild zu erhalten, hatte die Stadt Mahlberg im Jahr 1977 ihre Stadtgestaltungssatzung eingeführt. Diese diente als "örtliche Bauvorschrift zum Schutz der Altstadt, die von besonderer geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung ist", heißt es in der Satzung. Eine Bestimmung war unter anderem, dass Photovoltaikanlagen auf den Dächern nicht zulässig sind.

Im Jahr 2018 lag das Thema im Gemeinderat schon einmal auf dem Tisch. Damals wurde über eine Änderung der Satzung gesprochen, die jedoch abgelehnt wurde. "Krieg und Energiekrise führen dazu, dass die Bauherren durch PV-Anlagen regenerative Energien nutzen wollen", erläuterte Hauptamtsleiterin Sophie Brogle im Gemeinderat. Deshalb habe sich die Verwaltung erneut mit dem Thema auseinandergesetzt.

Behörden nannten keine Argumente

"Wir haben bei den Behörden nachgefragt. Das Landesamt für Denkmalschutzpflege und das Regierungspräsidium haben keine Argumente hervorgebracht, die Satzung weiterhin zu benutzen", erläuterte Brogle weiter. Vielmehr sei durch Gespräche mit Architekt Tobias Jägle, der eine mögliche geänderte Fassung im Jahr 2018 ausgearbeitet hatte, herausgekommen, dass die aktuelle Satzung keine Rechtssicherheit besitzt. Wer sich gegen die Satzung wehren würde, würde wohl Recht bekommen, so Brogle.

Das Landesamt, dessen Stellungnahme die Stadt Mahlberg im Rahmen der Gemeinderatssitzung veröffentlich hat, betont, dass der "historische Ortskern mit der Vielzahl an Kulturdenkmalen und deren optischen sowie räumlich-funktionalen Zusammenhang" zwar eine hohe Wertigkeit besitzt, jedoch nicht die Qualität einer Gesamtanlage, die man mit einer Satzung unter Schutz stellen könnte. Dies sieht auch das RP so.

Haben nun also alle Bauherren freie Hand und können ihre Häuser in Sachen Konstruktion und Farbgebung gestalten, wie sie wollen? Nicht ganz. "Es gibt immer noch einen Bebauungsplan", sagt Brogle. An diesen müsse sich gehalten werden.

Denkmalgeschützte Gebäude ausgenommen

Zudem sind einzelne, denkmalgeschützte Gebäude von der Aufhebung der Satzung nicht betroffen. Für Änderungen an diesen brauche es weiterhin eine Genehmigung durch das Landratsamt. Die Stadt will eine Liste der denkmalgeschützten Gebäude veröffentlichen und deren Eigentümer darüber informieren.

Nach den Einschätzungen der Behörden "dürften wir uns relativ leicht tun, die Satzung aufzuheben", kommentierte Bürgermeister Dietmar Benz. Das sah Andreas Ruder (CDU) anders. Er kritisierte einen "Zickzack-Kurs" der Verwaltung, nachdem man stets dafür gekämpft habe, die Satzung durchzusetzen. "Ein gutes Gefühl habe ich dabei nicht. Es ist nicht konsistent", sagte Ruder. Benz betonte, dass seit dem 24. Februar 2022, dem Überfall Russlands auf die Ukraine, eine "neue Zeitrechnung" gelte. "Wir müssen über manch Liebgewonnenes hinwegkommen. Dass unsere Dachlandschaft künftig anders aussieht, müssen wir in Kauf nehmen", so der Rathauschef.

Ulrike Kesselring (BFMO) und Bernd Dosch (CDU) sprangen Benz bei der Diskussion zur Seite. Als "längst überfällig" (Kesselring) und "dringend notwendig" (Dosch) bezeichneten sie die Satzungsaufhebung, die letztlich vom Gremium bei einer Enthaltung durch Ruder abgesegnet wurde.

Schulanlage bald in Stadtbesitz

Um eine Photovoltaik-Anlage ging es auch bei einem anderen Tagesordnungspunkt. Genauer gesagt um die PV-Anlage auf dem Dach der Grundschule. Diese wurde bislang vom Pächter des Dachs betrieben. Die Stadt will den Vertrag mit dem Betreiber nicht verlängern und kann die PV-Anlage zu einem symbolischen Preis von einem Euro übernehmen. "Die Anlage stammt aus dem Jahr 2000 und hat uns das Prädikat erste Solarkommune eingebracht", kommentierte Benz. Die Anlage liefere 30 Kilowattpeak Strom und decke damit fast den kompletten Strombedarf der Grundschule ab.