In Bad Teinach-Zavelstein senkt der Gemeinderat den Hebesatz der Grundsteuer. Auf die Verlierer der Grundsteuerreform – vor allem Eigentümer mit kleinem Haus auf großem Grundstück – kommt dennoch ein Vielfaches der bisherigen Kosten zu.
Markus Wendels Beispiel war drastisch. Bevor der Gemeinderat von Bad Teinach-Zavelstein über die künftige Höhe der Grundsteuer diskutierte, führte der Bürgermeister einen Fall ins Feld, bei dem die Eigentümer bislang gut 100 Euro Grundsteuer pro Jahr bezahlen mussten. Künftig werden es weit mehr als 1000 Euro sein.
„Niemand von uns hat sich eine Grundsteuerreform gewünscht. Niemand“, machte Wendel gleich zu Beginn der Sitzung klar.
In einem Rechtsstaat gebe es aber eben Verfassungsorgane, die Entscheidungen treffen. Wie in diesem Fall das Bundesverfassungsgericht, das die Grundlage der bisherigen Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte.
Das wiederum habe nun zu einer so grundlegenden Reform geführt, dass das neue nicht mehr mit dem alten System zu vergleichen sei. Ab dem kommenden Jahr wird es jedoch Auswirkungen für die Steuerzahler haben. Denn systembedingt komme es zu „Belastungsverschiebungen“.
Häusle-Besitzer mit großem Grundstück sind die Verlierer
Und diese, das weiß der Bürgermeister, treffe einzelne Betroffene „richtig herb“. Wendel – und in der späteren Diskussion auch mehrere Gemeinderäte – betonte aber immer wieder, dass die Stadt daran nur wenig ändern könne.
Auch die Tatsache, dass viele die Reform „als falsch oder ungerecht empfinden, werden wir in der Stadt nicht lösen können“, bekräftigte der Bürgermeister.
Verlierer der Neuerungen, das brachte Frank Nothacker (Bürgerliste) treffend auf den Punkt, sei insbesondere jeder, der „ein kleines, älteres Häusle auf einem großen Grundstück“ besitze. Doch auch er sagte: „Wir können diese Leute nicht schützen. Egal was wir tun.“
Selbst drastische Senkung bringt vergleichsweise wenig
Selbst bei einer drastischen Senkung des Hebesatzes um ein Viertel – ein utopischer Wert, den sich wohl keine Kommune leisten kann – wären Eigentümer immer noch mit dem 7,5-fachen statt dem Zehnfachen belastet. Geringere, realistischere Senkungen wirken sich entsprechend weniger bis kaum noch aus.
Grundsätzlich spielt die Art der Immobilie auf einem Grundstück künftig keine Rolle mehr, ausschlaggebend für die Bemessung der Steuer sind Grundstücksgröße und Bodenrichtwert – also der zugemessene Wert pro Quadratmeter.
Schließlich entscheidet aber eben auch noch der Hebesatz einer Stadt oder Gemeinde. Und den, so Wendel, wollte die Verwaltung eigentlich gerne beibehalten – mit einer Höhe von 410 Prozent. Die Stadt hätte dadurch Mehreinnahmen von rund 120 000 Euro zu erwarten und könnte das für 2025 zu erwartende Defizit immerhin von rund 757 000 auf 637 000 Euro abmildern.
Auch ohne Grundsteuerreform, beteuerte Wendel, hätte die Stadt in diesem Jahr an der Gebührenschraube drehen müssen, um einen Haushalt herauszubekommen, der gerade noch genehmigt werden kann.
Wenige Möglichkeiten, um Einnahmen zu erhöhen
Städte und Gemeinden haben generell wenige Möglichkeiten, um ihre Einnahmen signifikant zu erhöhen; neben der Gewerbesteuer bleibt im nennenswerten Bereich eigentlich nur die Grundsteuer B.
In diesem Zuge reute es Wendel, jene Steuer nicht bereits im vergangenen Jahr erhöht zu haben. Dann hätte jetzt sogar auf das bisherige Maß gesenkt werden können und die Einnahmen wären dennoch ausreichend gewesen.
„Maßlos und völlig unverhältnismäßig“
Obgleich der Hebesatz den grundlegenden Systemwechsel nur gering auffangen und zur Entlastung beitragen kann, gab es dennoch Stimmen im Gremium, die zumindest die Möglichkeiten der Stadt nutzen wollten, um den Bürgern entgegen zu kommen.
So verlas etwa Matthias Schönthaler eine Stellungnahme von Jochen Krauss (beide Bürgerliste), der sich Stichproben von Bürgern eingeholt hatte, die von Steuererhöhungen um das Vier- bis Achtfache berichteten. Es sei „maßlos und völlig unverhältnismäßig, das Bürgern zuzumuten“.
Krauss schlug vor, lieber Projekte zu schieben, Schulden aufzunehmen und sich den Haushalt genauer anzusehen, statt die Grundsteuer gleich zu belassen. Diese solle stattdessen auf 330 Prozent gesenkt werden, was etwa den bisherigen Einnahmen entsprechen würde.
Das ging nicht zuletzt Nothacker zu weit. Doch auch er sprach sich für eine moderate Senkung auf 390 Prozent aus, um wenigstens ein Signal an die Bürger zu senden. Dem stimmte unter anderem Manuel Knoll zu.
Und Wendel betonte: „Wir benutzen die Reform nicht, um abzuschöpfen.“
„Wie auf dem Basar“
Verena Großmann, Christina Kübler (beide Bürgerliste) und Gundolf Greule (Grüne) schlossen sich hingegen dem Verwaltungsvorschlag an. Ulrike Nothacker (Bürgerliste) meinte, eine Senkung auf 390 Prozent werde wohl kaum wahrgenommen, „weil’s am Ende nicht viel ausmacht“. 410 Prozent wurden dennoch abgelehnt.
„Jetzt mach ich einen Vorschlag: 400“, sagt der Bürgermeister. „Wie auf dem Basar“, erklang eine amüsierte Anmerkung durch allgemeines Geschmunzel. Auch dafür gab es jedoch keine Mehrheit. Erst bei 390 Prozent wurden sich die Räte einig.
Bedeutet in konkreten Zahlen: Der Stadt fehlen nun rund 30 000 Euro. Jetzt heiße es „rauskratzen was geht“, meinte der Bürgermeister mit Blick auf einen genehmigungsfähigen Haushalt. Kämmerer Manuel Siegmund bekomme „schon in jungen Jahren graue Haare“, fügte Wendel scherzhaft hinzu.