Nach dem tödlichen Unfall war der hochmotorisierte Audi des Angeklagten kaum mehr zu erkennen. Foto: Eich

Wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugsrennens mit Todesfolge ist ein 21-Jähriger am Dienstag vom Amtsgericht zu einer Haftstrafe von 22 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte hatte im September 2019 bei Herzogenweiler einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein Mitfahrer starb.

Villingen-Schwenningen - Jeden Stein hatte Richter Bernhard Lipp während der vier Verhandlungstage umgedreht, um der Wahrheit auf den Grund zu gehen: Handelte es sich bei dem tödlichen Verkehrsunfall um ein illegales Rennen, um die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen? Lipp erklärte bei der Urteilsverkündung: "Alles, was wir ermittelt haben, spricht dafür, dass mit extrem hoher Geschwindigkeit gefahren wurde." Aus seiner Sicht sei eine Verurteilung nach dem Verbrechenstatbestand deshalb "glasklar" und auf "breite Füße gestellt" worden.

Staatsanwalt Olaf Meier dröselte in seinem Plädoyer die Todesfahrt nochmals auf, brachte dabei nicht nur die ermittelte Geschwindigkeit von 148 Stundenkilometern beim Unfallzeitpunkt, sondern auch eine enorme Durchschnittsgeschwindigkeit auf den letzten sechs Kilometern und nicht zuletzt die Aussagen von Zeugen, die den Angeklagten vor dem Crash gesehen hatten, ins Spiel. Meier: "Er hat den Zeugen Angst und Schrecken bereitet". Der Mann habe sich laut Staatsanwalt in einem "Geschwindigkeitsrausch" befunden und sei "gerast wie ein Irrer".

Das Video zum folgenreichen Unfall 2019:

Dafür sprachen auch neueste Berechnungen des Gutachters, die aufgrund von Zeugenaussagen nahe legen, dass der junge Fahrer kurz nach dem letzten Überholvorgang mindestens 160 Stundenkilometer schnell war.

Aus seiner Sicht würde zwar mehr gegen eine Verurteilung ohne Bewährung sprechen, aber der Staatsanwalt machte ebenso deutlich: Den angerichteten Schaden könne er nur wiedergutmachen, wenn er sich auf freiem Fuß befindet. In einem Rechtsgespräch hatte sich die Staatsanwaltschaft mit der Verteidigung deshalb bereits im Vorfeld des Urteils darauf geeinigt, nicht über eine Strafe von zwei Jahre auf Bewährung hinaus zu gehen.

Fahrerlaubnis erst wieder nach 30 Monaten

Die Verteidigerin wollte in ihrem Plädoyer zwar nicht in Abrede stellen, dass ihr Mandant "gerne schnell Auto fährt", dass er dies an jenem Abend über eine längere Wegstrecke gemacht hätte, sei aber nicht bewiesen. Sie plädierte deshalb lediglich auf fahrlässige Tötung.

Richter Lipp stellte in seiner Urteilsbegründung jedoch klar, dass der Angeklagte "jeden überholt hat, der da fuhr" und sämtliche Indizien für ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen sprechen würden. So könne ihm auch bei der Fahrt durch Vöhrenbach ein "hohes Gefährdungspotenzial" nachgewiesen werden. Er sei deshalb an jenem Abend eine nicht unerhebliche Wegstrecke mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren.

Neben der 22-monatigen Bewährungsstrafe muss der Angeklagte auch 4000 Euro an die Hinterbliebenen zahlen, zudem dürfe er die Fahrerlaubnis erst wieder nach 30 Monaten erwerben. Der Angeklagte, der in diesem Zuge auch wegen eines tätlichen Angriffs gegen einen Polizeibeamten bei einem Posertreffen verurteilt wurde, entschuldigte sich unter Tränen bei der Familie des Opfers: "Wenn ich es ändern könnte, würde ich mein Leben dafür geben."

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