Rasend schnell unterwegs zu sein, das kann sich bisweilen rächen. Foto: © stgrafix - stock.adobe.com

Mit Tempo 200 soll ein 22-Jähriger am 21. März durch Villingen gerast sein – auch ein hinterherfahrendes Polizeiauto mit eingeschaltetem Blaulicht konnte ihn nicht bremsen. Jetzt muss er sich wegen des Vorwurfs des illegalen Straßenrennens in Villingen verantworten.

Villingen-Schwenningen - "Trotz durchgedrückten Gaspedals sind wir dem Angeklagten kaum hinterhergekommen", berichtet der Polizist, der als Zeuge an diesem Freitag vor dem Amtsgericht Villingen geladen ist. Der Tatbestand: verbotenes Kraftfahrzeugrennen. Mit einem Tempo von über 200 Kilometern pro Stunde soll der 22-Jährige am 21. März nachts durch Villingen geheizt sein – und dabei nicht nur sich und seine beiden Fahrzeuginsassen, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht haben.

Vom Neuen Markt aus versuchten der Polizist und sein Kollege den Angeklagten einzuholen: Es ereignete sich "eine krasse Verfolgungsjagd", so der Zeuge. Der Angeklagte soll in rasantem Tempo mehrere Fahrzeuge überholt haben – mit einem entgegenkommenden Linienbus soll es dabei fast zur Kollision gekommen sein.

Zeuge beobachtet "mutigen Überholvorgang"

Ein Zeuge, der am 8. Oktober ebenfalls im Amtsgericht aussagt, hat diese brenzlige Situation beobachtet. "Ich bin gerade von München zurückgefahren, als ich von einem Wagen überholt wurde. Ich bin circa 70 Kilometer pro Stunde gefahren, der überholende Wagen war bestimmt mit doppelter Geschwindigkeit unterwegs." Der 32-Jährige habe sich noch gedacht "mutiger Überholvorgang", weil auf der anderen Fahrbahn der Linienbus entgegengekommen sei. Ob der Bus bremsen musste, konnte der Zeuge allerdings nicht angeben. "Es ging alles so schnell. Alles was ich hörte war das Hupen des Busses."

Doch auch von diesem Ereignis hat sich der Angeklagte in der besagten Nacht nicht verunsichern lassen und fuhr ungehemmt weiter. "Nach der Kreuzung waren wir direkt hinter ihm", sagt der Polizist. "Und ich dachte mir, jetzt ist es vorbei, er hat gesehen, dass wir ihn verfolgen!" Aber nicht so der Raser-Raudi: Er soll Vollgas gegeben haben. "Selbst mit einem Tempo von 200 Kilometern pro Stunde konnten wir ihn fast nicht einholen!"

Trotz eingeschalteten Martinshorns und Blaulichts hielt der Raser nicht an. Auf der langen Geraden am Nordring Richtung Villingen wurde der 22-Jährige durch ein vorausfahrendes Fahrzeug schließlich ausgebremst. Circa sechs Minuten soll die wilde Verfolgungsjagd um 0.40 Uhr durch Villingen gedauert haben. Aber wie der Raser reagierte, als die beiden Polizisten aussteigen und ihn ansprechen, verwunderte die Beamten sehr. "Er hat so getan, als ob er nicht wüsste, warum wir ihn ansprechen", sagt der Zeuge vor dem Amtsgericht Villingen. "Das hat mich sehr überrascht. Schließlich waren wir die ganze Zeit über in seinem Sichtfeld." Am Prozesstag selber möchte der Angeklagte keine Aussage machen. Mit verschränkten Armen und gerunzelter Stirn verfolgt er die Zeugenaussagen.

22-Jähriger kann wegen Raserei nicht mehr als Testfahrer arbeiten

"Ich möchte an dem Vorfall gar nichts schön reden", sagt der Verteidiger. Allerdings müsse man sauber arbeiten. Der 22-Jährige wird wegen illegalen Straßenrennens und der Gefährdung des Straßenverkehrs angeklagt – letzteres könne man durch die Zeugenaussagen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht nachweisen. "Außerdem muss man auch sehen, mit welchen persönlichen Folgen mein Mandant bereits gestraft ist", bringt der Verteidiger vor. Aufgrund der Verfolgungsjagd sei der Angeklagte arbeitslos – seiner Tätigkeit als Test- und Entwicklungsfahrer könne er vorerst nicht mehr nachgehen.

Um weiter nachzuprüfen, inwiefern der Straßenverkehr und andere Menschen durch die Raserei am 21. März gefährdet waren, soll der Busfahrer vernommen werden. Dieser fehlte allerdings am 8. Oktober unentschuldigt, weshalb gegen ihn ein Ordnungsgeld verhängt wird. Am Fortsetzungstermin des Prozesses am 18. Oktober sollen der Busfahrer und zwei weitere Zeugen aussagen. Vorsitzender Amtsgerichtsrichter Christian Bäumler: "Manchmal kann ein solches Straßenrennen auch richtig schief gehen und endet mit dem Tod."