Ein Teil der Stauffenbergstraße in Balingen-Frommern ist verkehrsberuhigt – entspricht aber nicht den gesetzlichen Vorgaben. Über Alternativen hat nun der Ortschaftsrat beraten.
Seit 2016 ist die Stauffenbergstraße von der Einmündung Beethovenstraße bis zur Einmündung Gottlieb-Rau-Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die dort festgeschriebene Schrittgeschwindigkeit werde laut den Anwohnern mitunter nicht eingehalten.
Dieses Problem veranlasste die Balinger Verkehrsbehörde, die Gesamtsituation neu zu bewerten. Ihre Erkenntnis: Der verkehrsberuhigte Bereich hätte – auch mit dem Stand der damaligen Straßenverkehrsordnung – nicht umgesetzt werden dürfen.
Für einen verkehrsberuhigten Bereich fehlen die Voraussetzungen
Laut Anordnung komme ein verkehrsberuhigter Bereich nur bei Straßen oder für Gebiete mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem und untergeordnetem Verkehr in Betracht, was in diesem Fall in keiner Weise vorliegen würde.
Zudem hätten von Anfang an wegen des Durchgangsverkehrs Gehwege entstehen müssen.
Wegen der enormen finanziellen Anforderungen sei laut Frommerns Ortsvorsteher Stephan Reuß eine bauliche Anpassung zur Weiterführung als verkehrsberuhigte Zone nicht möglich.
Auch die Alternative „unechte Einbahnstraße“ käme nicht in Betracht, da in diesem Fall die Frage im Raum stünde, ob die Verkehrsteilnehmer sich an das Verbot der Einfahrt halten würden; zudem müsste die Polizei deren Einhaltung kontrollieren.
Zwei Alternativen will der Frommerner Ortschaftsrat vorstellen
Der Frommerner Ortschaftsrat beschloss, dass zwei Alternativen dem zuständigen Ministerium zur Prüfung näher vorgestellt werden. Zum einen eine Verlängerung der 30er-Zone.
Da ein Gehweg aufgrund der nicht vorhandenen Mindestbreiten – 2,5 Meter für den Gehweg, 1,5 Meter für den Schutzstreifen, 3,5 Metern für die Fahrbahn respektive 4,5 Metern bei Begegnungsverkehr – nicht möglich wäre, müssten Schutzstreifen entstehen, was auch zur Folge hätte, dass alle Parkplätze wegfallen würden.
Zum anderen soll die Schließung der Straße durch Poller vorgeschlagen werden – mit dem Hinweis, dass auch keine Wendemöglichkeit bestehen würde.
Die von Ratsmitglied Peter Jäckle aufgestellte Befürchtung der „Verkehrsverlagerung“ vor allem auf die Langenäckerstraße sah Reuß als nicht so problematisch an:„Auf der Langenäckerstraße ist der Fußgängerschutz gewährleistet, weil es Gehwege auf beiden Seiten gibt und die Straße auch das Plus an Verkehr vertragen würde. Die Umleitung des Verkehrs müsste allerdings mit engmaschigen Geschwindigkeitskontrollen begleitet werden.“
Godawa: Sicherheit der Schulkinder muss oberste Priorität haben
Ratsmitglied Thomas Strobel bezeichnete die „Sperre als letztes Mittel“ und wünschte sich ausdrücklich, dass beide Varianten dem Verkehrsministerium vorgelegt werden.
Ein weiteres Ratsmitglied meinte, dass die Abtrennung von Straße und Gehweg mit „Bischofsmützen“ auf der Hurdnagelstraße gut funktionieren würde und betonte, dass bei beiden Varianten die Durchfahrt für die Rettungskräfte gewährleistet bliebe.
Angela Godawa bezeichnete die physische Schließung durch Poller als „beste Lösung“; Priorität müsse laut Godawa stets die Sicherheit der Schulkinder haben.