Die "Smileys" – hier in der 30-Zone in der Thanheimer Straße – dokumentieren die Geschwindigkeit lediglich. Foto: Gern

Zwei neue Blitzer wird Bisingen im Zollernalbkreis erhalten. Bei einer Verkehrsschau wurden mögliche Standorte geprüft. Das steht bislang fest.

Bisingen - Die Aufstellung eines ersten Geräts soll voraussichtlich noch dieses Jahr erfolgen, der zweite Blitzer kommt 2023. Fragen und Antworten zum Thema:

Wer war vor Ort?

Vertreter der Polizei, des Landkreises, von der Verkehrsbehörde, von der Straßenmeister: Sie alle haben sich jetzt getroffen, um zu prüfen, wo die Anlagen aufgestellt werden.

Wo werden die Messanlagen aufgestellt?

"Es sind potenziell mehrere Standorte denkbar", sagt Hauptamtsleiter Michael Breimesser. "Wir haben bereits Testmessungen durchgeführt." Dabei wird untersucht, ob die Bilder vom jeweiligen Standort verwertbar sind.

In kaum befahrenen Seitenstraßen werden die Blitzer nicht aufgebaut werden – "sondern an sinnvollen Punkten, an Durchgangsstraßen, das kann man schon sagen", erklärt Breimesser. Dort gilt häufig Tempo 30.

Welche Vorbereitungen sind nötig?

Zuvor werde noch geprüft, wie aufwendig die Maßnahmen ausfallen, wie notwendige Abstände eingehalten werden können, wie Strom fließen könnte, Absprachen mit dem Energieversorger sind nötig. Breimesser: "Die Standort müssen für die Messtechnik geeignet sein."

Wohin fließen die Einnahmen?

Zwei Drittel der Kosten für die Blitzer trägt die Gemeinde, ein Drittel das Landratsamt. Die Gemeinde muss außerdem die Kosten des Stromanschlusses sowie die laufenden Stromkosten übernehmen. Die Einnahmen gehen ans Landratsamt.

Die "Smileys", die die Geschwindigkeit beispielsweise in der Thanheimer Straße messen, spülen dagegen kein Geld in die Kasse: Die "Smileys" dokumentieren die Geschwindigkeit lediglich.

Wann werden die Geräte aufgestellt?

Allzu lange wird es indes nicht dauern, bis die erste Anlage steht. "Die finanziellen Mittel sind bereit, die Anlage ist beim Landkreis vorrätig", berichtet Breimesser. "Die Entscheidung wird zeitnah fallen."

Gibt es Voraussetzungen, die Kommunen im Zollernalbkreis erfüllen müssen, wenn sie eine Messanlage planen?

Die Kriterien zur Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung wurden zuletzt 2017 vom Kreistag neu festgelegt, wie Steffen Maier vom Landratsamt unserer Redaktion mitteilt.

Demnach kann der Kreis auf Antrag einer Stadt oder Gemeinde eine stationäre Messanlage errichten, wenn eine dieser Voraussetzungen vorliegt: Es muss ich um eine Unfallhäufungsstelle handeln, bei mobilen Geschwindigkeitsüberwachungen muss eine überdurchschnittlich hohe Verstoßquote erzielt werden, oder die Verkehrsbelastung muss bei mindestens 5000 Fahrzeugen pro Tag liegen.