2013 fehlte nicht viel, und die Starzel wäre oberhalb der Leitzbrücke über die Ufer getreten. Jetzt wird dort eine Soll-Auslaufstelle eingerichtet. Foto: Archiv/Beiter Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Holzablagerungen im Hochwasser-Schutzbereich sind nicht erlaubt

In Rangendingen wird weiter in den Hochwasserschutz investiert. Gut für die Gemeindekasse: Die Maßnahme wird komplett vom Hochwasserzweckverband Starzeltal bezahlt.

Rangendingen. Von der Maßnahme würden alle Wohnanlieger der Starzelstraße, die nördlich des Bachlaufs ihre Grundstücke hätten, profitieren, erklärte Bürgermeister Johann Widmaier in der Gemeinderatssitzung. Die Maßnahme sieht vor, dass die Starzel eine künstliche Soll-Auslaufstelle erhält, über welche das Hochwasser ab einem kritischen Wert in die Wiesenflächen unterhalb der Hochburg fließen könnte. Dazu müssen in Verlängerung der Auslaufstelle die Starzelstraße sowie ein Feldweg abgesenkt werden.

In dem Bereich oberhalb der so genannten "Leitz-Brücke" war es beim Hochwasser im Jahr 2013 zu einer brenzligen Situation gekommen. Ein weiterer Rückstau an der Brücke hätte eine Katasrophe ausgelöst. Mit der Maßnahme könnte das Wasser in diesem Fall in die Wiesenflächen ausweichen. Dies würde auch für eine Entspannung der Situation flußabwärts sorgen.

In diesem Zusammenhang wies Widmaier darauf hin, dass Brennholzablagerungen und die Einrichtung von Grillstellen und ähnlichen Bauwerken im HQ-100-Hochwasser-Schutzbereich entlang der Starzel unzulässig seien. Der Bürgermeister nannte diese "unverantwortlich", weil die bei Hochwasser mitgerissenen Gegenstände aus den Lagerstellen sich an Brücken oder Bäumen verkeilen und so zu einem gefährlichen Rückstau führen könnten.

Man sei derzeit damit beschäftigt, gemeinsam mit dem Regierungspräsidium zu prüfen, inwieweit die Lagerstellen beseitigt werden müssen.