Ohne eine Badeaufsicht kann die Stadt bei möglichen Badeunfällen haftbar gemacht werden. (Symbolbild) Foto: Jannik Nölke

Gemeinde kann für Badeunfälle haftbar gemacht werden, wenn Rettungsschwimmer fehlen.

Rangendingen - Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs steht die Frage im Raum, wie es mit dem zum Baden beliebten Stausee in Rangendingen weitergeht.

Gibt es an einer Badestelle keine Aufsicht, drohen Kommunen Strafverfahren. Bei Unfällen könnten Verwaltung und auch ehrenamtliche Kommunalpolitiker haften, so das Urteil in aller Kürze.

Bürgermeister Johann Widmaier hat das Thema in der Sitzung des Gemeinderats vom Montagabend angesprochen. Das Ergebnis der Diskussion: Widmaier will nun mit den Versicherern abklären, wie weit diese bei der Haftung nach einem Badeunfall im Stausee gehen würden. Danach kommt das Thema erneut in den Gemeinderat.

Angesprochen wurde im Gremium ein Rückbau und eine Sperrung der Anlage, sowie die Anstellung eines oder mehrerer Rettungsschwimmer.