Wer darf seinen Baumschnitt auf den Rangendinger Grünabfallplatz bringen? Foto: Beiter Foto: Schwarzwälder Bote

Deponie: Nutzung des Grünabfallplatzes nur für Rangendinger Gartenbesitzer gestattet

Beim Grünabfallplatz in Rangendingen bleibt vorerst alles wie es ist. Doch die Meinungen gehen auseinander.

Rangendingen. Im Verlauf einer Anfrage von Uta Schoder, weshalb kein Grasschnitt auf dem Platz abgelagert werden dürfte, entzündete sich bei der Gemeinderatssitzung am Montag eine hitzige Diskussion darüber, wer seinen Baumschnitt nach Rangendingen bringen darf – und wer nicht.

Reinhold Dieringer merkte an, dass sich während der Öffnungszeiten derzeit lange Warteschlangen vor dem Platz bildeten. Was wiederum, so habe er beobachtet, auch daran liege, dass nicht allein Gartenbesitzer aus Rangendingen ihr Schnittgut auf den Platz bringen würden. Er würde sich diesbezüglich eine bessere Kontrolle durch den Deponiewart wünschen.

Bürgermeister Widmaier: "Niemand kann alle 5000 Einwohner des Ortes kennen."

Diese sei durchaus gegeben, gab Bürgermeister Johann Widmaier zu verstehen. Allerdings könne niemand lückenlos sicherstellen, dass nur Rangendinger ihr Schnittgut dort abladen würden. "Niemand kann alle 5000 Einwohner des Ortes kennen." Wolle man eine genaue Kontrolle, müsste man den Zugang mittels Berechtigungsmarken, die auf dem Rathaus ausgegeben würden, oder durch das Vorzeigen des Personalausweises kontrollieren. Beides jedoch würde einen hohen Verwaltungs- und Personalaufwand bedeuten.

So weit wollten die Räte dann aber anscheinend auch wieder nicht gehen. Ein entsprechender Antrag wurde trotz Anfrage Widmaiers zumindest nicht gestellt. "Mit einer solchen Kontrolle würde das Chaos doch nur noch viel größer", meinte ausgleichend dazu Eric Wendt.

Und was ist nun mit dem Grasschnitt? Der dürfe auf dem Grünabfallplatz nicht gelagert werden, wurden die Räte vom Bürgermeister belehrt. Eine entsprechende Bewilligung liege nicht vor. Um diese zu erhalten, müsste der Platz eine Befestigung mit einer Betonplatte erhalten, über die das entstehende Sickerwasser aufgefangen werden könnte. Grasschnitt, so hieße es vom Landratsamt, müsse über die Biotonne entsorgt werden.