Gericht: Aussage des Freundes überführt einen früheren Zeugen

Rangendingen (bei). Einen Freundschaftsdienst der besonderen Art hat ein junger Mann aus Rangendingen seinem Kameraden erwiesen. Durch eine von ihm anberaumte Berufungsverhandlung zu einem Prozess wegen illegalen Autorennen hat der Kumpel nun ein Verfahren am Hals.

Am Ende musste der Angeklagte in seinem eigenen Revisionsverfahren nach zwei Zeugenaussagen seine Berufung zurückziehen. Und zwar deshalb, weil sein Freund im Zeugenstand dieses Mal von dessen Zeugenverweigerungsrecht keinen Gebrauch mehr machen konnte - und plötzlich die Wahrheit sagen musste, wie ihm der vorsitzende Richter und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nahe legten.

"Sie riskieren sonst eine Anklage wegen Falschaussage, die nicht unter drei Monaten geahndet wird." Und so konnte dieser sich trotz mehrmaligen Windens um eine Antwort dem Bohren der Staatsanwältin nicht mehr widersetzen und belastete sowohl den Angeklagten, der daraufhin seine Berufung zurückzog, und einen weiteren Freund. Dieser war in der Hauptverhandlung im November 2018 lediglich als Zeuge geladen gewesen. Auch dieser habe damals mindestens an einem der Rennen teilgenommen, sagte der junge Mann am Freitag mit kaum hörbarer Stimme aus.

Nicht ohne Folgen für den bisher unbescholtenen und damit noch nicht belangten Freund. Denn auf diesen wartet jetzt ein eigenes Verfahren wegen der Teilnahme an dem ominösen Rennabend im Mai 2018 – und eine Verurteilung dürfte aufgrund der Aussage ziemlich sicher sein.

Doch worum war es eigentlich ursprünglich gegangen? Drei junge Männer im Alter von 18 bis 20 Jahren waren im November angeklagt worden, sich im Mai des vergangenen Jahres in der Daimlerstraße im Rangendinger Gewerbegebiet "verbotene Kraftfahrzeugrennen" geliefert zu haben. Die Verhandlung am Amtsgericht war wegen der großen Gedächtnislücken der jungen Männer ziemlich komplex verlaufen. Am Schluss hatte es relativ milde Strafen gegeben: Zwei der Rennfahrer hatten ihre Fahrten zugegeben und wurden zu Geldstrafen verurteilt. Ein Dritter hatte lediglich wegen Beihilfe eine Strafe erhalten.

Er sollte seine Kollegen via Lichthupe vor einem aufgetauchten Zeugen gewarnt haben. Dieser hatte später dann auch die Polizei gerufen. Wie seine Freunde bekam auch der junge Mann damals eine Geldstrafe und ein Fahrverbot aufgebrummt. Doch damit wollte dieser sich nicht abfinden und legte über seinen Verteidiger Berufung ein. Über diese wurde nun am Freitag am Landgericht Hechingen verhandelt - mit dem oben genannten Ergebnis.

Staatsanwältin erbost

Als vom Verteidiger die Rücknahme der Berufung bekannt gegeben wurde, platzte der Staatsanwältin sichtlich der Kragen. Es sei an "Dreistigkeit" kaum zu überbieten, im Wissen über die eigene Schuld eine Revision anzustreben, um damit der in der Hauptverhandlung auferlegten kleinen Strafe entgehen zu können, wandte sie sich sichtlich erbost an den Angeklagten. Wohl wissend, dass seine Freunde, die jetzt nicht mehr auf der Anklagebank, sondern im Zeugenstand sitzen mussten, die Wahrheit zu sagen hatten und die Aussage nicht mehr verweigern konnten.

Um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen, habe er bewusst in Kauf genommen, einen weiteren "Freund – wenn sie es mittlerweile noch sind" – in die Bredouille zu bringen und diesem ein Verfahren einzubrocken. Ihm selbst dagegen habe keine weitere Strafe gedroht, weil er ja wegen des Verfahrens bereits rechtskräftig verurteilt worden war.

Eine Strafe musste der rücksichtslose Revident zwar nicht erwarten, doch dass er nun die Gerichtskosten für das Verfahren zu tragen hat, dürfte er sicher schmerzlich am Geldbeutel zu spüren bekommen.