Eines der Mitfahrbänkle steht vor dem Rangendinger Gasthaus Rössle. Foto: Frank Foto: Schwarzwälder Bote

Transport: In Rangendingen sind mehrere "Mitfahrbänkle" aufgestellt worden

Rangendingen. Mitfahrbänkle sind jetzt in Rangendingen und seinen Ortsteilen aufgestellt worden. Einfach draufsetzen und warten, ob einen jemand mitnimmt, das hier das Prinzip. Da die Bänke gut ausgeschildert sind, könnte das klappen.

Für eine Erfolgsbilanz ist es natürlich noch zu früh, aber dass man in der Gemeindeverwaltung hofft, dass sich die Sache durchsetzt, davon kann ausgegangen werden. Rangendingen ist schon weit in die Fläche hinausgewachsen, und auch Einkaufsmöglichkeiten haben sich aus dem Ortskern hinaus ins Gewerbegebiet verlagert. Der Weg zwischen Wohnung und Einkaufsmarkt kann da lange werden. Und von den beiden Ortsteilen aus ist die Anbindung an den Kernort mit Bussen auch nur sehr dürftig.

Viele fahren die Strecken mit dem Auto, häufig sind die Fahrzeuge nur mit einem Insassen besetzt. Jemand mitzunehmen – gerade im ländlichen Bereich, wo man sich ja auch etwas kennt – wäre naheliegend. Aber dass sich Senioren an die Straße stellen und den Daumen raushalten, das ist hier in der Gegend einfach nicht üblich.

Die Bänkle sind eine gute Lösung für dieses Problem. Sie sind an gut sichtbaren Stellen platziert, und eine Tafel kennzeichnet sie als "Mitfahrbänkle".

Und wo stehen die Bänke? In Rangendingen steht eines vor dem Gasthaus Rössle und eines im Neubaugebiet Hätzgert an der Lehmgrubenstraße. Diese Bank hat sogar eine Zusatzfunktion: Durch kleinere Schilder kann man seinen Zielwunsch signalisieren. "Ortsmitte" oder "Einkaufsmärkte". In Bietenhausen und in Höfendorf stehen die Bänke direkt an den Hauptstraßen. In Bietenhausen kann per Täfele der Zielwunsch "Hirrlingen" signalisiert werden, in Höfendorf kann eine Tafel mit der Aufschrift "Haigerloch" aktiviert werden. An beiden Bänken ist sonst noch Ortsmitte möglich.

Die allgemeinen Regeln für diese neue Mitfahrgelegenheit entsprechen dem normalen privaten Bereich. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung. Im Schadensfall zahlt die Haftpflicht des Fahrzeughalters. Und die Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass man keine vorwitzigen Kinder mitnehmen darf, die das Bänkle einfach mal für einen Ausflug ausprobieren wollen.