Ein Rangendinger züchtet Hanfpflanzen, doch jemand hat ihn bei der Polizei verpfiffen. Der Richter verurteilt den Mann zu einer Bewährungsstrafe, außerdem muss er die Suchtberatung aufsuchen. Foto: ©TinaKru _pixabay Foto: Schwarzwälder Bote

Gericht: 36-Jähriger baut 40 Cannabispflanzen an und wird dafür zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

Weil er zu Hause ein Kilo Cannabis angebaut hat, ist ein 36-jähriger Mann aus Rangendingen vom Hechinger Amtsgericht zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dabei zeigte sich der Mann froh darüber, erwischt worden zu sein.

Hechingen/Rangendingen. Knapp ein Kilogramm Hanfpflanzen hat ein 36-Jähriger in seiner Wohnung in Rangendingen angebaut. Am 6. September 2018 stand dann die Polizei vor der Tür und beschlagnahmte die Pflanzen. 40 Stück hatte der Mann angepflanzt. Auf dem Dachboden fanden die Beamten weitere Pflanzen, die dort zum Trocknen hingen. Zudem beschlagnahmten sie ein verbotenes Butterfly-Messer sowie eine Schreckschusspistole.

"Ich weiß, dass ich einen Riesenfehler gemacht habe", sagte der Mann am Donnerstagnachmittag vor dem Richter. "Nichtsdestotrotz bin ich überglücklich, dass ich nicht mehr konsumiere. Es ist eine Riesenlast, die die Beamten von mir genommen haben", versicherte er glaubhaft. Überhaupt räumte er alle Vorwürfe ausnahmslos ein.

Drei Jahre ist es her, dass der Mann angefangen hat, Joints zu rauchen – am Ende mehrfach täglich. Trotzdem ist er unauffällig geblieben, geht bis heute einer geregelten Arbeit nach.

Überhaupt ist der Mann für einen Drogenkonsumenten "untypisch", wie es der Staatsanwalt ausdrückte. In seinem Umfeld nimmt niemand Drogen, er ist unbescholten, hat sich noch nie etwas zu Schulden kommen lassen. Warum er angefangen hat zu kiffen, kann er selber nicht sagen. Selbst Drogen angebaut hat er, damit er sie von niemandem kaufen muss.

Wie man die Pflanzen großzieht, mit künstlicher Beleuchtung und Ähnlichem, weiß er aus dem Internet. Weiterverkauft oder -gegeben hat er die Drogen nicht, auch nicht herumgezeigt oder damit geprahlt. Dennoch: "Sie wissen schon, dass Sie bei der Polizei verpetzt wurden", sagte der Richter.

Seit er aufgeflogen ist, führt der Angeklagte ein besseres Leben

Seitdem er aufgeflogen ist, führe er ein besseres Leben sagte der Angeklagte. Er gehe mehr aus, engagiere sich in Vereinen, fahre Fahrrad, kümmere sich um seine Patenkinder. "Ich habe jetzt mehr Lebensqualität." Seine Verteidigerin attestierte: "Bei ihm hat es einen Schalter umgelegt."

Das sah auch der Staatsanwalt so und plädierte, den Fall als minderschwer zu bewerten. Er forderte elf Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 3500 Euro. Die Verteidigung schloss sich an, allerdings ohne Geldauflage. Das Gericht sah den Fall ebenfalls als minderschwer an und verhängte eine Bewährungsstrafe von elf Monaten. Zudem muss der Verurteilte 2000 Euro an die Suchtberatung der Diakonie Bezirksstelle Balingen zahlen. Zudem muss er sechs Suchtberatungstermine wahrnehmen und vier Urinkontrollen nachweisen. Die wird er wohl brauchen, denn die Führerscheinstelle des Landratsamts hat Akteneinsicht gefordert.