Das Urteil ist gesprochen: Der 22-jährige Feuerwehrmann, die im Raum Rangendingen wiederholt gezündelt hat, kommt in Haft.Symbol- Foto: Deck Foto: Schwarzwälder-Bote

Urteil Landgericht / Tränenreiches Schlusswort des Rangendingers

Von Erika Rapthel-Kieser

Hechingen/Rangendingen. Der 22-Jährige Feuerwehrmann, der zwischen Oktober 2013 und Februar 2014 im Raum Rangendingen sechs Brände gelegt hatte, muss ins Gefängnis. Die Große Strafkammer des Landgerichts Hechingen verurteilte ihn gestern zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Die Richter schlossen sich damit dem Antrag des Stuttgarter Verteidigers Andreas Baier an. Staatsanwalt Markus Engel hatte am Montag viereinhalb Jahre Gefängnis gefordert.

Der Vorsitzende Richter Herbert Anderer ließ in seiner Urteilsbegründung keinen Zweifel daran, dass es "erst zum Schwur" komme, wenn sich die Türen der Vollzugsanstalt für den jungen Mann wieder öffneten. Anderer riet ihm dringend, seine Krankheit behandeln zu lassen und in Therapie zu gehen. Dass der 22-Jährige an Pyromanie leide, war aus Sicht der Strafkammer eindeutig.

Warum die Krankheit ausgerechnet im Oktober 2013 ausbrach, als im Leben des jungen Feuerwehrmannes alles in bester Ordnung zu sein und er sein privates Glück gefunden zu haben schien, blieb aber auch den Richtern und Laienrichtern ein Rätsel. Anderer verglich das Leben des Angeklagten mit einem Buch, in dem viele Seiten nur teilweise, manche gar nicht und manche in einer Fremdsprache beschrieben seien. "Viele Verbindungsstücke fehlen", sagte Anderer. Vollständig die Wahrheit ans Licht zu bringen, sei deshalb auch in einem Prozess nicht möglich.

Den Tübinger Sachverständigen Peter Winckler nannte Anderer einen "Glücksfall" für den Angeklagten. Denn Winckler habe sich intensiv mit dem jungen Mann beschäftigt und dem Gericht kompetent die Zusammenhänge und Symptome der Krankheit erklärt.

Rechtsanwalt Andreas Beier hatte in seinem Plädoyer nicht nur darum gebeten, das vollständige Geständnis seines Mandanten und seine Bitte um Hilfe, sondern auch sein Alter zu berücksichtigen. Bei Verübung der Straftaten sei er gerade einmal 21 Jahre alt und damit fast noch ein Heranwachsender gewesen. Eine Reifeverzögerung unterstellt, sei man beim Strafmaß dann weit entfernt von viereinhalb Jahren. Auch sei die Sozialprognose sehr günstig, da die Familie stabil sei und dem jungen Mann Rückhalt gebe.

Unter Tränen hatte der 22-Jährige Mechatroniker sein Schlusswort gehalten und sich bei allen Geschädigten, seiner Familie, über die er viel Leid und Schmerz gebracht habe, der Bevölkerung, die er verunsichert habe und bei seinem Arbeitsgeber entschuldigt. "Ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdrehen", sagte er und bekannte: "Ich bin durch meine Taten tief gefallen." Er versicherte, dass er sich ändern und eine Therapie machen wolle. "Ich will ein guter Ehemann und Vater sein."