Sarmite Romane wenige nach dem Feuer in ihrer Wohnung, die durch eine verirrte Silvesterrakete in Brand gesetzt worden war. Foto: Schabel

Eine Silvesterrakete verursachte ein Feuer in Sarmite Romanes Wohnung. Die wurde renoviert, sie konnte wieder einziehen. Trotzdem gibt es noch Probleme.

Als Romane wenige Tage nach dem Feuer unserer Redaktion ihre Wohnung in Kippenheimweiler zeigte, war die in einem furchtbaren Zustand: Alles war verrußt oder verbrannt, außerdem hing ein intensiver verkohlter Geruch in der Luft. Ein neuerlicher Besuch dort bot nun das totale Kontrastprogramm: Die Räume sind renoviert worden, nichts erinnert mehr an den Brand. Im Mai ist Romane wieder eingezogen. Sie lebt dort mit ihrem Sohn, einem Studenten.

 

Es sei ihr gelungen, noch einiges zu retten, erzählt Romane. Den Couchtisch im Wohnzimmer habe sie zum Beispiel bereits vor dem Brand gehabt. Sie habe ihn stundenlang geschrubbt und so wieder richtig sauber bekommen. Auch der Rauchgeruch sei aus dem Möbelstück rausgegangen, freut sie sich. Dasselbe sei ihr unter anderem auch mit einem Küchenschrank gelungen, den sie so ebenfalls behalten konnte.

Sarmite Romane in ihrem renovierten Wohnzimmer Foto: Schabel

Neu ist dagegen die Wohnzimmercouch – es ist die Spende einer Patientin von Romane, ebenso wie ein Ensemble aus TV-Bord, Wandschränkchen und Kommode. Die Sachen hat sie gebraucht erhalten, sie sind aber in einem sehr guten Zustand.

Die neue Wohnzimmerlampe – ein schönes altes Stück – hat sie für kleines Geld beim Gebrauchtwarenkaufhaus Fundus in der Lahrer Tramplerstraße gekauft. Insgesamt ist ihre Wohnung sauber und geschmackvoll eingerichtet. Man sieht, dass die Mieterin Sinn für Ordnung und Schönes hat.

Eine Nachbarin hat sie bei sich wohnen lassen, andere sammelten Spenden

Romane ist 2014 aus Lettland nach Deutschland gekommen, um hier zu arbeiten. Sie ist beim ambulanten Pflegedienst Aktiv-Pflege mit Sitz in Langenwinkel angestellt, hilft den Patienten bei der Hauswirtschaft, kauft für sie ein oder unterstützt sie bei Behördengängen. Dabei ist sie ihren Patienten ans Herz gewachsen, zu sehen eben daran, dass einige für sie gespendet haben.

Sie sei allen dankbar, die geholfen haben, betont Romane. Seien es Sanitäter, Polizisten oder Feuerwehrleute, die in der Silvesternacht im Einsatz waren, außerdem „Nachbarn, die mutig handelten“, wie sie sagt. Sie nennt auch Freunde, Bekannte, das Team des Wittenweierer Sonntagscafés, Caritas-Mitarbeiter und besonders ihre Kolleginnen von Aktiv-Pflege, die eine Spendensammlung für sie organisierten.

Vor allem auch ihre Nachbarin Olga Heyer, bei der sie in den Monaten nach dem Brand untergekommen war. Geholfen hätten auch die Firma Kern mit der Möbellieferung sowie das Team des Sommerjobs ihres Sohnes, besonders Elisabeth Wagner.

Romane freut sich natürlich, dass sie wieder in ihren eigenen vier Wänden leben kann. Gleichwohl hat sie noch Sorgen – denn der Brand hat auch finanzielle Folgen für sie. Dabei fühlt sie sich vom Ortenauer Jobcenter im Stich gelassen.

Rechnung für die Räumung der Wohnung bereitet ihr Sorgen

Hintergrund ist eine Rechnung von 5700 Euro für das Ausräumen der verbrannten Wohnung, die vom Vermieter veranlasst wurde. „Das Geld kann ich nicht bezahlen“, sagt Romane beim Besuch unserer Redaktion. Eine von ihr vorgeschlagene Ratenzahlung habe die beauftragte Firma abgelehnt.

Nun gab es eine Spendensammlung für Romane, bei der rund 3000 Euro zusammenkamen. Für das Geld hat sie sich eine neue Kücheneinrichtung gekauft, da die alte nach dem Feuer nicht mehr zu retten war. Das Problem für Romane ist, dass das Jobcenter ihr Zahlungen mit Hinweis auf diese Spendengelder verweigert.

Gleich nach dem Brand habe sie die Behörde um Unterstützung gebeten, woraufhin die verschiedene Unterlagen von ihr gefordert habe, die sie auch geliefert habe. Aber daraufhin sei lange nichts passiert. Im Nachhinein habe sie den Eindruck, dass das Amt das Verfahren absichtlich verzögert hat, „um abzuwarten, dass sich die Situation von selbst löst“.

Denn später habe die Behörde weitere Unterlagen zu ihrem Einkommen und möglichen Unterstützungsleistungen angefordert. „Das Ergebnis war eine Ablehnung mit einer Aufstellung, wie viel die notwendigen Möbel kosten würden, die das Amt zu finanzieren bereit gewesen wäre. Die Summe entsprach ungefähr den Spendengeldern“, sagt Romane.

Jobcenter verweigert die Zahlung mit Hinweis auf die Spendensammlung

Bitter für sie ist: Neue (wenn auch gebrauchte) Möbel hat sie mittlerweile, doch die Entrümpelungskosten drohen ihr über den Kopf zu wachsen. Dafür würde sie Hilfe vom Staat brauchen, doch die erhält sie nicht, da sie keine Bürgergeldempfängerin ist. Das Jobcenter hätte nur für Möbel bezahlt.

Trotz allem blickt Romane nach vorn. Es sei ein wohltuendes Gefühl, dass Menschen ihr „die Hand gereicht“ und ein Dach über dem Kopf gegeben haben, hebt sie hervor. Sie wolle sich nicht unterkriegen lassen. Freuen würde sie sich aber, wenn man ihr mit einem guten Rat, eventuell auch juristischer Art, helfen könnte. Wer sie auf diese Weise unterstützen will, kann durch eine E-Mail an info@aktiv-pflege.net Kontakt zu ihr aufnehmen.

Das sagt die Behörde

Das Ortenauer Jobcenter äußert sich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zum konkreten Fall von Sarmite Romane, hat jedoch eine allgemeingültige Rückmeldung gegeben. Aus ihr kann man entnehmen, weshalb die Behörde der Wylerterin nicht geholfen hat.

Demnach kann nach einem Wohnungsbrand ein Antrag auf eine einmalige Beihilfe für den Verlust von Hausrat und Bekleidung gestellt werden. Das sei auch möglich, wenn kein Anspruch auf Bürgergeld besteht.

„Leistungen sind jedoch nur dann möglich, wenn der Schaden nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen gedeckt werden kann“, betont die Behörde. Zu den Einkünften, die angerechnet werden, zählten dabei auch Spendengelder. Zur Prüfung würden Nachweise angefordert. Erst nach deren Eingang könne man beurteilen, ob ein Anspruch besteht.

Ergebe die Berechnung, dass der Schaden durch eigene Mittel oder Spenden gedeckt werden könne, bestehe kein Anspruch auf Beihilfe. Kosten, die durch die Entrümpelung nach einem Brand entstehen, zählten nicht zu den Leistungen des Bürgergelds. Allerdings würden die Regelungen in bestimmten Fällen ein Darlehen vorsehen. Jedoch: „Dieses kann nur an Leistungsberechtigte gewährt werden, die bereits in Bezug des Bürgergelds sind.“