Die Schneefälle von Sturmtief „Elli“ hat man in St. Georgen überstanden – vorbei ist der Winter jedoch noch nicht. Foto: Helen Moser

Sturmtief „Elli“ fegte am Wochenende auch über St. Georgen und brachte Eis und Schnee mit sich. Da müssen Autofahrer und Fußgänger darauf zählen können, dass geräumt und gestreut wird.

Schneefall, Schneeverwehungen, gefrierender Regen, Glätte – die Warnungen des Deutschen Wetterdiensts für St. Georgen und Umgebung reihten sich in den vergangenen Tagen nur so aneinander. So einiges hatte der städtische Bauhof da zu tun, um die Straßen so weit wie möglich von Eis und Schnee zu befreien.

 

Diese Arbeit will gut vorbereitet sein und läuft nach einem ausgeklügelten System, wie Angaben der Stadtverwaltung zeigen. Immerhin gilt es, im gesamten Stadtgebiet rund 190 Kilometer Straßen frei zu halten. Und auch Privatleute sind beim Räumen und Streuen gefragt.

Wie hat sich der Bauhof auf den Winter vorbereitet?

Dass der St. Georgener Bauhof gut auf Glätte und Schnee vorbereitet sei, betonte die St. Georgener Stadtverwaltung bereits im November in einer Mitteilung – und schilderte die getroffenen Vorbereitungen.

Demnach stehen in der Bergstadt 25 Räum- und Streufahrzeuge bereit – von Lkw und Großschleppern über Unimogs bis hin zu Schmalspurmaschinen, ausgestattet mit Schneepflügen und Salzstreuern. Dank Feuchtsalztechnik arbeiten die Streufahrzeuge den Angaben aus dem Rathaus zufolge „bedarfsgerecht und salzsparend“.

Von Freitag an hatte man es in St. Georgen mit Schnee zu tun. Foto: Helen Moser

Um auf den Winter vorbereitet zu sein, wurde das Salzlager der Stadt mit 500 Tonnen gefüllt, erklärt die Stadtverwaltung. „Hinzu kommen 200 Tonnen trockener Streusplitt und 115 mit Splitt bestückte Streugutkisten im gesamten Stadtgebiet und den Ortsteilen.“

Wie, wann, wo und durch wen wird geräumt?

Kommt es zum Einsatz, beginnt der Dienst der Mitarbeiter des Bauhofs und der Subunternehmer werktags um 3 Uhr morgens und endet um 22 Uhr. Gearbeitet wird nach Angaben der Stadtverwaltung in zwei Schichten, an Wochenenden im Bereitschaftsdienst.

22 städtische Mitarbeiter und 19 Subunternehmer befreien dann die Straßen – immerhin eine Strecke von etwa 190 Kilometern – von Schnee und Eis. Dabei gehen sie planvoll vor, wie aus den Schilderungen der Stadtverwaltung hervorgeht: Zuerst sind stark befahrene Hauptstraßen, Buslinien und Steilstrecken an der Reihe, danach Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen in verschiedenen Kategorien.

Für wen gilt die Räum- und Streupflicht für Privatleute?

Besonders wichtig sei, betont die Stadtverwaltung, dass jeder „die Räum- und Streupflicht ‘vor der eigenen Haustür‘ beachtet, damit gefährliche Situationen, Stürze und Unfälle verhindert werden“. In der Pflicht sind Straßenanlieger, also Eigentümer, Mieter und Pächter von Häusern. „Wenn dieser Pflicht nicht selbst nachgekommen werden kann, können private Räumdienste oder Nachbarn um Unterstützung gebeten werden“, heißt es aus dem Rathaus.

Was muss geräumt und gestreut werden?

„Zu räumen und zu streuen sind die Gehwege. Wenn es auf beiden Straßenseiten keinen Gehweg gibt, gilt dies für einen Meter des Fahrbahnrands“, informiert die Stadtverwaltung. Dabei zu beachten: Der geräumte Schnee darf nicht auf Grundstücke der Nachbarn geschoben werden – zumindest nicht ungefragt.

In welchem Zeitraum müssen Privatleute räumen und streuen?

Gehweg beziehungsweise Fahrbahnrand müssen werktags bis 6.45 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Sollte es danach erneut schneien oder glatt werden, „ist wiederholt zu räumen und zu streuen“ – und zwar bis 20 Uhr, wie die Stadtverwaltung informiert.

Welches Streugut darf verwendet werden?

Zum Streuen darf nur abstumpfendes Material – also Sand, Splitt oder Asche – verwendet werden. Anders als in anderen Gemeinden ist die Verwendung von Streusalz nicht verboten, allerdings laut Stadtverwaltung „auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschränken“. Streugut gibt es beim Bauhof oder in den Streugutboxen im Stadtgebiet.