Im Auggener Gewerbegebiet gibt es teils keine Bürgersteige – hier muss bei Schneefall dann auf der Fahrbahn künftig ein 1,50 Meter Streifen für Fußgänger frei geschoben werden. Foto: Jutta Schütz

So viel Schnee, dass in Auggen die Bürgersteige hätten geräumt werden müssen, gab es in den vergangenen zwei Wintern nicht. Die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht ist aber ein Thema.

Im Gemeinderat wurde über eine Neufassung der Räum- und Streupflichtsatzung abgestimmt. Zuvor gab es eine kleinere Diskussion.

 

Die betreffende Satzung stammte noch aus dem Jahr 1989. Zahlreiche Gesetzesänderungen, insbesondere die Änderung des Straßengesetzes für Baden-Württemberg, gültig seit 1. Januar 2022, sorgten nun dafür, dass auch Auggen mit einer Überarbeitung nachgezogen hat.

Bürgermeister Ulli Waldkirch ging auf die Änderungen ein. Die Räumbreite wird von bisher einem Meter auf 1,50 Meter erhöht, um einen sicheren Begegnungsverkehr beispielsweise für Bürger, die mit Rollatoren unterwegs sind, zu ermöglichen. Ist auf keiner Straßenseite ein Gehweg vorhanden, muss übrigens am Rand der Fahrbahn eine 1,50 Meter breite Fläche für Fußgänger geräumt werden. Die Reinigungspflicht gilt nun neu auch für Rinnenplatten und unbefestigte Flächen rund um Straßenbäume. Anforderungen für das Räumen an Haltestellen des ÖPNV werden präzisiert, um das gefahrlose Ein- und Aussteigen zu sichern.

Die Räum- und Streupflicht gilt nun werktags einschließlich samstags bis 7 Uhr statt bis 8 Uhr und endet um 21 Uhr statt bisher um 20 Uhr. „Damit soll die Sicherheit von Pendlern und Arbeitnehmern, die sich früh auf den Arbeitsweg begeben, oder spät wieder zu Hause sind, gewährleistet werden“, sagte Waldkirch. Sonn- und feiertags muss bis 8 Uhr geräumt sein. Zur Räumen verpflichtet sind Eigentümer, Pächter und Mieter von Grundstücken oder Häusern, die an öffentlichen Straßen liegen.

Splitt oder Tongranulat

Ganz wichtig ist nun auch der Umweltschutz: Der Einsatz von Streusalz ist sehr stark reglementiert. „Streusalz soll nur noch bei Gefahren wie etwa Blitzeis oder Glatteisregen verwendet werden dürfen“, teilte Waldkirch mit. Ansonsten sollen abstumpfende Streumittel wie Splitt oder Tongranulat Verwendung finden. Asche als Streumittel ist nicht mehr erlaubt.

Gerd Huber war dafür, bei den Räumvorgaben die bisherige Breite von einem Meter beizubehalten. Das würde im Dorf völlig ausreichen, viele Gehsteige seien zudem sehr schmal, merkte er an. Huber machte zudem seinem Ärger darüber Luft, dass bereits von den Bürgern geräumte Gehwege „oft dann von Straßenräumfahrzeugen beziehungsweise vom Schneepflug wieder zugeschoben werden und die Arbeit umsonst war – das nur mal als Anmerkung“, kommentierte er. „Ich gebe dir voll recht, aber wir laufen auch nicht mit dem Metermaß herum und messen, wie breit jemand den Schnee weggeschoben hat“, konstatierte Waldkirch.

Er ließ über den Vorschlag von Huber, die Räumbreite von einem Meter zu belassen, abstimmen. Fünf Räte waren dafür, die bisherige Vorgabe von einem Meter beizubehalten, sechs stimmten für die neue Regelung von 1,50 Meter.

Für neue Regelung

Mit der Gegenstimme von Gerd Huber wurde die Neufassung der Räum- und Streupflichtsatzung beschlossen.