Auch Handarbeit mit kleinem Gerät und Schaufel ist gefragt. Foto: Bauhof Haiterbach

Der Winter ist noch lange nicht vorbei, und auch in den kommenden Tagen droht Glatteis. Was der Bauhof tut – und was die Bürger zu beachten haben.

Die Räum- und Streupflicht ist eine wiederkehrend Aufgabe und mitunter Last, bei der Eigentümer und Mieter gefragt sind. Für den städtischen Bauhof gehört es zum saisonalen Geschäft. Für ihn ist es eher entscheidend, dass seine Arbeit nicht durch geparkte Autos und andere Umstände behindert wird.

 

Für die Bürger gilt: Alle Gehwege, Treppen oder angrenzende Straßenflächen müssen mit einer Breite von mindestens einem Meter geräumt werden.️

Private müssen werktags ab 7 Uhr räumen

Werktags müsse dies bis 7 Uhr am Morgen und sonn- und feiertags bis 8 Uhr erledigt sein, erläutert Hauptamtsleiterin Maia Stephan.

Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte müsse auch tagsüber bis 20 Uhr regelmäßig geräumt und gestreut werden.

Doch womit dürfen Bürger streuen? „Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden“, sagt Stephan.

Der Haiterbacher Bauhof hat unterschiedliche Fahrzeuge, die er für den Winterdienst einsetzen kann. Foto: Bauhof Haiterbach

Beim Bauhof kommt, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten, dann auch Salz zum Einsatz. Salz aus dem Clara-Stollen in Haigerloch-Stetten. Gelagert wird es seit Herbst 2024 in einem seinerzeit neu gebauten Silo, das mit 150 Kubikmetern die dreifache Menge seines Vorläufers aufnehmen kann. Dadurch plant der Bauhof mittlerweile, mit zwei Salzlieferungen durch den Winter zu kommen.

Fahrzeuge unterschiedlicher Breite verfügbar

Der Fuhrpark des Winterdienstes umfasst Lastwagen, Unimog, Traktoren, Kommunalgeräteträger und Kleinschlepper, die jeweils mit unterschiedlich breiten Schneepflügen ausgestattet sind – von 3,20 Metern bis hin zu 1,50 Metern. „Dadurch hat jedes Fahrzeug seinen eigenen, optimal zugeschnittenen Einsatzbereich“, erklärt Stephan

Beim städtischen Winterdienst beginnt der Weckdienst werktags bereits um 3 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen um 4 Uhr und kontrolliert die Straßenverhältnisse in Haiterbach und den Ortsteilen. Je nach Lage alarmiert er das erforderliche Personal, das in der Regel um diese Zeit noch schläft.

Zusätzlich unterstützen zwei Winterdienstunternehmen den kommunalen Räumdienst. Sie seien im Wechsel im Einsatz sind.

Eine Stunde nach Alarm sind alle einsatzbereit

Etwa eine Stunde nach dem Alarm ist das gesamte Winterdienstteam einsatzfähig. Ziel sei es, die Straßen so schnell wie möglich zu räumen und zu streuen. Das erfolgt nach einem Plan – je nach Bedeutung der Straßen für den Verkehr: Vielbefahrene Straßen mit auch überörtlicher Bedeutung stehen so weit vor Anwohnerstraßen in Baugebieten.

Doch auch dort wird geräumt, wenngleich man mit wiederkehrende Problemen zu kämpfen hat: Parkende Autos, die ein Durchkommen mit dem Räumfahrzeugen mitunter deutlich einschränken.

Nicht selten wird es durch geparkte Autos auch knapp für die Räumfahrzeuge. Foto: Bauhof Haiterbach

Um den Räumfahrzeugen die Arbeit zu erleichtern, bittet die Stadtverwaltung die Einwohner Autos und sonstige Kraftfahrzeuge möglichst in Hofeinfahrten zu parken. Oftmals seien auf glattem Untergrund sprichwörtlich Zentimeterarbeit und viel Geschick erforderlich. Auch überhängende Äste und Sträucher sowie bereitgestellte Mülltonnen könnten die Einsätze zusätzlich erschweren.

Um die Durchfahrt aller Fahrzeuggrößen gewährleisten zu können, sei es zwingend notwendig, dass eine Restfahrbahnbreite von 3,50 Meter gegeben sei. Auch für Rettungs- und Einsatzkräfte müsse diese Durchgangsbreite gegeben sein. Sei dies nicht gewährleistet, könne es auch vorkommen, dass eine Straße nicht geräumt werden könne.