Der Kauf des alten Niedereschacher Rathauses, in dem die Gemeinde dann auch Räume für eine neue Apotheke vermieten möchte, hat für die Gemeinde Niedereschach erhebliche Konsequenzen.
Welche genau, wird in der bevorstehenden öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, 1. Juli, um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses erstmals öffentlich näher erläutert.
Auf Vorschlag der Verwaltung soll der Gemeinderat in der Sitzung den Erlass einer Haushaltssperre mit dem Umfang sämtlicher investiver und konsumtiver Haushaltsansätze für Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden und für die keine vertraglichen oder sonstigen Pflichten der Gemeinde bestehen, beschließen.
Wie nun bekannt wurde, hat der Gemeinderat in der zurückliegenden nichtöffentlichen Sitzung am 2. Juni beschlossen, das Grundstück Rottweiler Straße 9, Altes Rathaus, im Wege eines privatrechtlichen Vorkaufsrechts für den Kaufpreis von 1,051 Millionen Euro zu erwerben.
Hintergrund für den Kauf ist die geplante Vermietung von Räumlichkeiten an eine neue Apotheke. Da es sich bei diesem Beschluss um ein nicht geplantes Vorhaben handelte, wofür im Haushaltsplan 2025 keine Mittel veranschlagt sind, wurde ebenso eine überplanmäßige Auszahlung in gleicher Höhe beschlossen.
Erhebliche Abweichung zu den Planansätzen
Da es sich bei dem Kaufpreis um eine erhebliche Abweichung zu den Planansätzen und damit einhergehend um eine äußerst hohe Mehrbelastung für den kommunalen Haushalt handelt, welche nicht durch Einsparmöglichkeiten bei anderen Positionen gedeckt werden kann, soll nun in der Folge eine haushaltswirtschaftliche Sperre und die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplans erlassen werden. Hierüber sei der Gemeinderat bereits in der nichtöffentlichen Sitzung am 2. Juni informiert worden.
Nachtragshaushaltsplan vorgesehen
„Durch den Erlass der haushaltswirtschaftlichen Sperre werden die Haushaltsansätze nicht aufgehoben, sondern sie verbietet vielmehr zeitlich begrenzt deren Inanspruchnahme“, heißt es dazu in den Erläuterungen zur bevorstehenden Sitzung.
Durch die Haushaltssperre soll in der Zeit bis zum Nachtragshaushaltsplan die vollständige Ausschöpfung der Haushaltsansätze verhindert werden, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde sicherzustellen.
Sperre gilt für noch nicht begonnene Vorhaben
Aufgrund der Höhe der überplanmäßigen Auszahlung soll die haushaltswirtschaftliche Sperre sämtliche investiven und konsumtiven Ansätze für Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden und für die keine vertraglichen oder sonstigen Pflichten der Gemeinde bestehen gelten.
Rechnungsamtsleiterin Melanie Cziep wird in der Sitzung am Montag über die konkret betroffenen Vorhaben informieren. Um die Bewirtschaftung der gesperrten Ansätze bei einer deutlichen Verbesserung der finanziellen Entwicklung möglichst schnell wieder aufzunehmen, soll der Bürgermeister die Sperre in dieser Situation selbst wieder aufheben können.
Aktuell werde die Finanzierung des Kaufpreises geprüft, so dass der Erlass des Nachtragshaushaltsplans in einer der kommenden Gemeinderatssitzungen beschlossen werden könnte.