Streusplitt ist eine umweltfreundliche Alternative, wenn es ums Streuen geht. Die Stadt weist darauf hin, dass Salz nur in besonderen Fällen eingesetzt werden darf. Foto: Stadtverwaltung/Rath

Die Stadtverwaltung weist auf die Satzung zur Räum- und Streupflicht hin.

Die Stadt Freudenstadt ruft Einwohner und Dienstleister dazu auf, auf Streusalz möglichst zu verzichten.

 

Auftauende Mittel dürfen auf Geh- und Fußwegen nur im Ausnahmefall eingesetzt werden, wenn akute Rutschgefahr etwa durch Blitzeis oder Eisregen wie vor einigen Tagen herrscht, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung. Ansonsten sei der Einsatz von Streusalz in der städtischen Satzung zur Räum- und Streupflicht grundsätzlich verboten.

„Salz ist immer auch eine Belastung der Umwelt, schädlich für Tiere und greift Materialien wie Beton oder Metall an“, wird Christoph Gerber, Leiter des Baurechts- und Ordnungsamts, zitiert. Umweltfreundliche Alternativen als Streugut ist Material wie Sand, Splitt oder Asche.

Weitere Informationen: www.freudenstadt.de/stadtrecht