Zwei Schwestern und ein 23-Jähriger stehen wegen räuberischer Erpressung mit einem Messer vor dem Landgericht in Rottweil. (Symbolbild) Foto: Brian Jackson-stock.adobe.com

Im Prozess im Falle einer schweren räuberischen Erpressung gibt es neue Erkenntnisse. Beide Schwestern gaben vor dem Landgericht in Rottweil eine Erklärung zur Tat ab.

Im Prozess gegen zwei Schwestern und einen 23-Jährigen sagten nun die beiden Schwestern vor dem Landgericht in Rottweil aus. Ihnen wird schwere räuberische Erpressung, bei dem auch ein Messer im Spiel war, an dem Ex-Freund der einen Schwester vorgeworfen. Die drei Angeklagten sollen am 26. März diesen Jahres 2000 Euro von ihm verlangt haben und hätte am Tattag 200 Euro und das Handy des Geschädigten ergattert.

 

Die 23- und die 26-Jährige ließen über ihre Verteidiger eine Erklärung verlesen. In dieser räumten sie ein, dass der Vorwurf weitestgehend zutreffend sei. Demnach hätten die beiden nach dem Auszug ihrer Mutter aus dem Haus finanzielle Probleme gehabt. Teilweise hätte sie nicht genug Geld gehabt, um sich etwas zu Essen zu kaufen und Angst, das Haus zu verlieren und auf der Straße zu landen. Aus Überforderung und aus der Not heraus sei es dann zu der Tat gekommen.

Schwestern wollten nicht, dass Messer benutzt wird

Den dritten Angeklagten hätten sie an besagtem Tag tatsächlich zufällig getroffen, und da sie gewusst hätten, dass sie dem Ex-Freund körperlich unterlegen waren, hätten sie ihn um Hilfe gebeten. Die ältere Schwester gab aber an, dass sie von dem Messer nichts gewusst habe, und deshalb dazu auch nichts abgesprochen gewesen sei. Die Jüngere der beiden gab an, dass sie davon ausgegangen sei, dass der 23-Jährige das Messer zum Selbstschutz dabei gehabt habe. Keine der beiden hätte gewollt, dass er das Messer verwendet.

26-Jährige fühlte sich benutzt

Außerdem gab die 26-Jährige an, dass sie tatsächlich vorgegeben habe, dass ihr Ex-Freund ihr noch Geld schulden würde. Und gefühlt hätte er Schuld gehabt. Denn: Seit der Trennung habe er die Geldnot der Schwestern mehrfach ausgenutzt und sie für sexuelle Leistungen bezahlt. Dabei hätte er auch immer wieder mit seinem Geld angegeben, lässt die 26-Jährige durch ihren Verteidiger vor der großen Strafkammer verlesen. Sie fühlte sich von ihrem Ex-Freund ungerecht behandelt und benutzt.

Beide jungen Frauen gaben auch an, dass ihnen die Situation leid tue und sie ihre Tat „sehr bereuen“ würden. Auch die Geldnot würde ihr Verhalten nicht rechtfertigen. Die Untersuchungshaft habe bleibende Eindrücke bei beiden hinterlassen. „Ich möchte nie wieder ins Gefängnis“, heißt es in der Erklärung der älteren Schwester.

Durch Chat-Verläufe könne die Tat konstruiert werden

Am zweiten Verhandlungstag berichtete zudem ein Beamter der Kriminalpolizei, dass über Chat-Verläufe der Schwestern und zwischen dem Opfer und dem weiteren Angeklagten der Tatvorgang erkennbar geworden wäre. Die entsprechenden Protokolle werden im Selbstleseverfahren bis zum nächsten Verhandlungstag zur Kenntnis gebracht, da das Verlesen vermutlich eine Weile dauern würde.

Der psychiatrische Sachverständige gab zudem an, dass bei den Taten Alkohol und Drogen bei dem Angeklagten auf Grund des Gewöhnungsfaktors wohl keine Rolle gespielt hätten.

Urteil soll Mitte Dezember fallen

Außerdem waren weitere Zeugen geladen, die zu den beiden weiteren Taten des 23-Jährigen etwas sagen konnten. Dabei handelt es sich um eine Beleidigung mit Sachbeschädigung und um einen Diebstahl.

Die Verhandlung wird am Donnerstag, 18. Dezember, fortgeführt. Für diesen Tag wird auch bereits das Urteil erwartet.