Vor allem Senioren und chronisch Kranke sollen Gutscheine für verbilligte FFP2-Masken erhalten. Doch manchmal bekommen auch junge Leute oder Eltern für ihre Kinder die Coupons - und können sich das nicht erklären. Alles korrekt, sagen die Krankenkassen.
München/Berlin/Trossingen - Zum Schutz vor dem Coronavirus soll mehr als jeder dritte Bürger in Deutschland vom Bund finanzierte FFP2-Masken bekommen. Die Bundesregierung hat dies als Schutz für Menschen mit besonders hohem Risiko beschlossen. Dazu zählen Über-60-Jährige und Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen. Nun wundern sich manche Empfänger darüber, dass auch sie solche Gutscheine in ihrem Briefkasten mit einem Standard-Begleitschreiben finden.
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Eine von ihnen ist eine 29-Jährige aus Trossingen. Sie hatte als Jugendliche gelegentlich mit allergischem Asthma zu kämpfen. Dass sie deshalb Jahre später in der Corona-Pandemie als "Mensch mit besonders hohem Risiko" gilt, kommt für sie überraschend. Schließlich hat sie seit Jahren keine Atemwegsprobleme mehr und wird dahingehend auch nicht mehr behandelt. Auf die Zuteilung von Schutzmasken hat sich das aber offenkundig nicht ausgewirkt.
34 Millionen Bürger sollen Masken-Coupons erhalten
Zum Hintergrund: Insgesamt bekommen rund 34 Millionen Bürger über das Bundesprogramm Gutscheine für zwölf FFP2-Masken, die in der Apotheke eingelöst werden können. Das Bundesgesundheitsministerium verwies auf Nachfrage auf die Vorgaben für den Versand: Es gebe klare Indikationen, darunter bestimmte Vorerkrankungen, sagte ein Sprecher. So könne eben auch ein jüngerer Mensch mit chronischer Lungenerkrankung Masken bekommen.
Auf den ersten Blick ist es häufig nicht erkennbar, aus welchem Grund jemand auf der Empfängerliste seiner Krankenkasse gelandet ist - und auch kleine Kinder erhalten die Gutscheine. "Ich bin weder Risikopatient noch besonders alt. Was ist hier los? Warum bekomme ich einen Berechtigungsschein für FFP2-Masken?", schreibt etwa ein junger Mann auf Twitter zu dem Foto seiner Gutscheine.
Kriterienkatalog für Anspruchsberechtigte
"Über mögliche Irrläufer oder Adressaten, bei denen der Anspruch nicht auf den ersten Blick nachvollziehbar ist, sind uns nur die Presseberichte über Einzelfälle und entsprechende Social-Media-Beiträge bekannt", berichtet ein Sprecher des Verbandes der Privaten Krankenversicherung. Aufklärung könne dann nur eine Nachfrage bei dem einzelnen Versicherungsunternehmen bringen.
Die Gutscheine würden an alle Versicherten versandt, für die in den Abrechnungsdaten eine Diagnose aus dem vom Gesundheitsministerium vorgegebenen Kriterienkatalog verzeichnet sei. Dazu gehören etwa auch Krebs, Diabetes oder Asthma. "Es ist zum Beispiel durchaus möglich, dass Ärzte einen "Verdacht auf Asthma" untersucht hatten und diese Befunde nun in den Datenbanken als Kriterien zum Versand der FFP2-Masken gewirkt haben", sagte der Sprecher.
Diagnosen können dem Patienten unbekannt sein
Die Krankenkasse der Trossingerin berichtet dem Schwarzwälder Boten ferner, dass in Gesprächen mit Versicherten aufgefallen sei, dass Ärzte in der Abrechnung teilweise Diagnosen angeben würden, von denen die Versicherten nichts wüssten. Beziehungsweise umgekehrt, dass Versicherte mit Diagnosen seit Jahren in Behandlung seien, ihr (Haus-)Arzt diese Diagnosen aber in der Abrechnung vergesse. "Ebenso gibt es Doppelversorgungen, zum Beispiel erhielt ein Versicherter eine Zustellung über ein Postzentrum in Hamburg und eine weitere über ein Postzentrum bei München", so Bettina Kiwitt von der Bundesinnungskrankenkasse Gesundheit (Big Direkt Gesund).
Auch Markus Söder erhielt Masken-Gutscheine
Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hatte zu seiner Verwunderung Gutscheine für vom Bund finanzierte FFP2-Masken erhalten. "Da war ich schon etwas überrascht", sagte der CSU-Chef der Deutschen Presse-Agentur in München. Warum er sie erhalten habe, könne er nicht sagen. Der 54-Jährige betonte aber, dass er die Gutscheine nicht einlösen, sondern zurückgeben werde.