Mit insgesamt acht Punkten auf der Tagesordnung und nur zwei Stunden Zeit, hatte der Ausschuss für Umwelt und Technik ein ordentliches Paket in seiner jüngsten Sitzung vor sich. Foto: Kuster

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik besprachen die Kreisräte mehrere Vorplanungen zu Straßenausbau und neuen Radwegen – und klärten so manche Frage nach der einen oder anderen Zuständigkeit.

Kreis Rottweil - Drei neue Radwege sollen in den nächsten Jahren im Landkreis Rottweil entstehen: zwischen St. Georgen und Hardt über Brogen (gemeinsam mit dem Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis), zwischen Aichhalden und Schramberg-Heiligenbronn, sowie zwischen Wilflingen und Schörzingen (gemeinsam mit dem Straßenbauamt Zollernalbkreis).

Außerdem sollen die jeweiligen Kreisstraßen zwischen St. Georgen und Hardt (K 5724 und K 5531) sowie zwischen Aichhalden und Schramberg-Heiligenbronn (K 5527) ausgebaut werden.

Breitere Straßen, neue Radwege

Da Radwege mit einer Breite von 2,50 Metern nicht mehr förderfähig sind – drei Meter sind neuerdings dafür erforderlich – stiegen die Kosten beim ersten Radwege-Projekt wegen des zusätzlichen halben Meters um knapp eine Million Euro an. 3,6 Millionen Euro sind dafür nun nötig. "Wir brauchen Radwege und keine Radweg-Autobahnen", monierte daraufhin ein Mitglied des Kreisrats. Die Kosten für den Straßenausbau werden momentan auf 2,14 Millionen Euro geschätzt.

Um sechs Meter breiter wird auch die Kreisstraße zwischen Aichhalden und Schramberg-Heiligenbronn, die Linienführung wird verbessert und entschärft. Die Gesamtkosten belaufen sich derzeit auf etwa 10,6 Millionen Euro, wobei der Straßenausbau den Löwenanteil ausmacht. Darüber hinaus will sich der Landkreis Rottweil um eine Förderung bemühen.

Die letzte Lücke schließt sich

Die federführende Planung des Radweges zwischen Wilflingen und Schörzingen übernimmt das Straßenbauamt Zollernalbkreis, in Abstimmung mit dem Landkreis Rottweil, der Gemeinde Wellendingen und der Stadt Schömberg. Insgesamt liegen die Kosten derzeit bei etwa 864 000 Euro, 296 000 Euro davon trägt der Landkreis Rottweil. Etwa zwei Kilometer lang soll er werden und laut Sitzungsvorlage "die letzte Lücke im Radwegenetz zwischen den beiden Landkreisen" schließen. Die Kreisräte stimmten allen drei Vorplanungen einhellig zu.

Eine Frage der Zuständigkeit

Die Freien Wähler stellten im Dezember 2021 den Antrag, dass der Landkreis Planung und Ausbau des Radwegenetzes wieder in seine Zuständigkeit bringen möge – vor allem in Hinblick auf die zunehmende E-Mobilität. Aktuell sind die Kommunen und Gemeinden für Planung, Bau und Unterhalt der Radwege auf ihren Gebieten zuständig.

Weiter beantragte die Fraktion, die Anstellung eines Radwegekoordinators zu prüfen. Dieser soll Förderungen von Bund und Land sichten und sichern. Wegen des Ukraine-Krieges und der ankommenden Geflüchteten wurde der Antrag erst jetzt in die Sitzung gebracht, wie die Verwaltung erklärte.

Zusätzliches Personal rar gesät

In einer Stellungnahme sprach sie sich gegen beide Punkte aus. Zum einen gegen den Wechsel der Zuständigkeit, weil auf den Landkreis sonst eine "Vielzahl von Anträgen" zukäme. Dafür wäre zusätzliches Personal nötig, und laut Landrat Wolf-Rüdiger Michel sei der Markt derzeit "abgegrast". Zudem gebe es Stand 2014 47 Radwege-Projekte, von denen bislang nur drei abgehakt werden konnten und fünf weitere in Arbeit seien. 39 Projekte stünden demnach noch aus – nicht mit eingerechnet sind jene abseits von Kreisstraßen.

Alles bleibt beim Alten

Kämen noch mehr hinzu, müsste der Kreistag Prioritäten setzen und die Zahl umzusetzender Projekte streng begrenzen. Weiter wird betont, dass "der Landkreis in Kooperation mit den Gemeinden über die Jahre eine Reihe von Radwegprojekten umgesetzt hat".

Einen Radwegekoordinator bewerte die Kreisverwaltung als "sicher sinnvoll und weiterführend", spreche sich aber aus Kostengründen zunächst gegen die Schaffung einer solchen Stelle aus. Mehrheitlich beschlossen die Kreisräte in Bezug auf die Zuständigkeit, beim Status Quo zu bleiben; was den Radwegekoordinator betraf, wurde die Entscheidung zunächst vertagt.

Kompensation durch Ablösung

Einstimmig angenommen wurde ebenfalls der Vorschlag, dass der Landkreis künftig Unterhalt, Instandsetzung und Erneuerung für Querungen, Linksabbiegespuren und Kreisverkehren an Kreisstraßen übernimmt – gegen die Zahlung einer einmaligen Ablösesumme.

So soll der Überblick, wer für welchen Abschnitt zuständig ist, übersichtlicher werden. Für die Kommunen entstünden kurzfristig Mehrkosten, langfristig seien sie aber von Folgekosten befreit.