Die Variante ohne Querung der Bundesstraße mithilfe einer Bedarfsampel sähe in Fortsetzung des Flößerpfads einen ufernahen Radweg vor. Diese Variante hatte das Regierungspräsidium nach Meinung des Schiltacher Gemeinderats vorschnell ausgeschlossen. Foto: Dorn

Knapp zwei Stunden debattierte der Schiltacher Gemeinderat über die Planungsvarianten des neuen Radwegs zwischen Schiltach und Wolfach.

Berthold Horcher vom Referat „Regionales Mobilitätsmanagement“ beim Regierungspräsidium (RP) und Planer Dietmar Ribar erläuterten die beiden Bauabschnitte.

 

Im oberen Abschnitt hänge vieles noch an den Planungen der Bahn (Umgang mit der Felsnase, die bis knapp an den Gleiskörper reicht und die Sanierung des Bahnübergangs Sulzbächle).

Im unteren Abschnitt hatte bei den Vorberatungen im Wolfacher Gemeinderat die vorab getroffene Festlegung des Regierungspräsidiums für die „Ampel-Variante“ am Ende der neuen Trasse auf Höhe Halbmeil für reichlich Aufregung gesorgt.

Bis zu 800 Fahrzeuge pro Stunde

Diesem Reflex folgten zunächst auch einige Redner am Schiltacher Ratstisch. „Sie stellen uns vor vollendete Tatsachen“, echauffierte sich Hans-Jörg Heinrich. Die Bedarfsampel stelle keineswegs die Lösung dar, welche die Belange aller am besten berücksichtige.

Horcher wiederholte mehrfach, dass die Variante entlang der Kinzig einen Eingriff in naturschutzrechtliche Belange bedeutete, der einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht standhalten würde. Die UVP würde den Planungsprozess aber um zwei oder sogar drei Jahre verlängern.

Statt mit einer Bedarfsampel könnte der neue Radweg die Bundesstraße bei Halbmeil auch mit einer Unterführung oder Überführung queren, diese Variante kam auf der Sitzung des Schiltacher Gemeinderats auf den Tisch Foto: Dorn

Das Ergebnis, zu dem die Fachbehörden am Ende kämen, wäre wieder die Querung der Bundesstraße mit einer Bedarfsampel als sichere Lösung für Radfahrer und Fußgänger.

„Wie oft würde diese Bedarfsampel täglich gedrückt?“: Auf diese von mehreren Räten geäußerte Frage wusste Horcher keine Antwort, mögliche Nutzerzahlen seien nicht erhoben worden.

Thomas Kipp zitierte aus Verkehrsmessungen, die für den morgendlichen Berufsverkehr von 500 bis 800 Fahrzeugen pro Stunde und Richtung auswiesen. Der Berufsverkehr wäre durch mehrere Radfahrer, die nacheinander die Bedarfsampel auslösten, massiv gestört. Rückstaus bis nach „Vor Ippichen“ in Richtung Wolfach oder nach Vorderlehengericht in Richtung Schiltach seien zu erwarten, so Heinrich.

Fünfte Variante

Immer wieder ging das Wort zurück an den Mann vom RP, der nach der dritten oder vierten Replik nicht mehr ausschließen wollte, dass bei Ablehnung der Trassenvariante „Ampel“ das Radweg-Vorhaben aus dem vordringlichen Bedarf herausfallen

könnte. Diese Sichtweise vertrat auch Bürgermeister Thomas Haas und appellierte an das grundsätzliche Interesse, den neuen Radweg für die Pendler und die vielen Radtouristen zu bauen. Als sich abzuzeichnen drohte, dass nach dem Wolfacher auch der Schiltacher Gemeinderat mit deutlichem Verdruss die Ampel-Variante zur Kenntnis nehmen würde, brachte Thomas Kipp eine fünfte Variante ins Spiel.

Wenn die Trasse schon gesetzt sei und lediglich die Ampel das Problem, warum werde nicht eine Variante mit einer Unter- oder Überführung zusätzlich untersucht? Während sich die Miene des Mannes vom RP ob dieses Vorschlags entspannte, stellte Planer Dietmar Ribar grobe Berechnungen an.

Signal an das RP

Eine Unterführung benötige etwa vier Meter ab Straßenoberkante nach unten, diese vier Meter müssten als Höhenunterschied in einem Trog mit maximal fünf Prozent Steigung geplant werden. Eine Überführung benötige eine Höhendifferenz von fünfeinhalb Metern – immer gerechnet zum Niveau der Löwenbrücke.

„Wir haben jetzt eine neue Variante für ein Bauwerk auf Wolfacher Gemarkung“, schloss Haas die Beratungen. Im vordringlichen Bedarf sei jetzt eine gemeinsame Sitzung der Wolfacher und Schiltacher Gemeinderäte. Die Planungskosten für die fünfte Variante würde die Stadt Schiltach übernehmen und damit ein starkes Signal an das RP senden, so Haas abschließend.

Info

Im Kooperationsvertrtag
zwischen dem Regierungspräsidium und den beiden Städten Wolfach und Schiltach war vereinbart worden, dass die Federführung bei der Stadt Wolfach liegen wird und die Stadt Schiltach die Planungskosten übernimmt sowie alle Kosten, die über die Bundesförderung hinaus entstehen.

Das Regierungspräsidium
wird in seinen beschränkten Planungskapazitäten entlastet und übernimmt im Gegenzug die fachtechnische Genehmigung und stellt die Entbehrlichkeit des Planfeststellungsverfahrens fest, damit sei der Bau des Radwegs bis zum Jahr 2030 realistisch.