Radfahrer in der Fußgängerzone: Der Gemeinderat wird entscheiden, ob das Verbot aufgehoben wird. Foto: Reich

Die Stadtverwaltung schlägt vor, den Radverkehr in der Balinger Fußgängerzone wieder zu erlauben. Der Gemeinderat muss noch abstimmen.

Seit mehr als einem halben Jahr ist es Radfahrern verboten, durch die Balinger Fußgängerzone zu fahren. Wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen, Bekanntschaft mit den Ordnungsbehörden zu machen.

Allerdings hat die Polizei laut einer Beschlussvorlage der Stadt Balingen mitgeteilt, dass „unter anderem aus personellen Gründen zukünftig Kontrollen nur noch sporadisch im Rahmen der Regelstreife durchgeführt werden“.

Nun kann es sogar sein, dass Kontrollen dieser Art künftig gar nicht mehr nötig sind und Radfahrer wieder – mit Schrittgeschwindigkeit – durch die Fußgängerzone fahren dürfen.Darüber wird der Gemeinderat in der kommenden Sitzung am 24. Oktober abstimmen.

„Aufgrund der Erfahrungen mit dem Verbot des Radverkehrs im Sommer 2023 und aufgrund der zunehmenden Bedeutung des Radverkehrs im Alltag und der Freizeit, kommt die Verwaltung zum Schluss, dass ein Festhalten am heute geltenden Ausschluss des Radverkehrs auch Nachteile und Akzeptanzprobleme mit sich bringen“, heißt es in der Beschlussfassung, die unserer Redaktion bereits vorliegt.

Nachdem der Radverkehr ein Vierteljahrhundert in der Balinger Fußgängerzone erlaubt war, hatte der Gemeinderat vor rund einem Jahr mehrheitlich einem Antrag der Freien Wähler zugestimmt, die Fahrradfahrer während der Gartenschau aus der Innenstadt zu verbannen. Als Grund nannte man damals das erwartet hohe Aufkommen an Besuchern und Fußgängern.

Gartenschau war damals der Grund

Nun ist die Gartenschau vorbei, die Besuchermassen bleiben aus, und die Verwaltung schlägt vor, „den Radverkehr in der Fußgängerzone in Schrittgeschwindigkeit entsprechend der früheren Regelung wieder zuzulassen“. Dadurch, dass die Fußgängerzone die direkteste Verbindung durch die Innenstadt darstellt, war die Akzeptanz bei den Radfahrern nicht wirklich hoch. Ein weiteres Argument für das Aufheben des Verbots ist die Breite der Fußgängerzone, die zu einem Großteil an Tageszeiten und Wochentagen ein Befahren gefahrlos zulässt“.

Am Dienstag entscheidet der Gemeinderat über die Verbotsaufhebung.