Um Menschen besser vor dem krebserregendem Gas Radon zu schützen, will das Umweltministerium 29 Gemeinden im mittleren und südlichen Schwarzwald zu Vorsorgegebieten erklären. (Symbolbild) Foto: dpa-Zentralbild

Arbeitgeber werden verpflichtet, Radon an Arbeitsplätzen im Keller- und Erdgeschoss zu messen. 

Stuttgart - Um Menschen besser vor dem krebserregendem Gas Radon zu schützen, will das Umweltministerium 29 Gemeinden im mittleren und südlichen Schwarzwald zu Vorsorgegebieten erklären. Dort wären dann Arbeitgeber nach Angaben vom Mittwoch verpflichtet, Radon an Arbeitsplätzen im Keller- und Erdgeschoss zu messen und bei zu hohen Werten Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Für Privatleute gelte die Pflicht zwar nicht, sagte Minister Franz Untersteller (Grüne). "Aber wer ein Haus in einem Vorsorgegebiet bewohnt, sollte sich im eigenen Interesse mit den Möglichkeiten befassen, die Radonexposition zu minimieren." Vor der Ausweisung der Vorsorgegebiete ist eine freiwillige Beteiligung der Öffentlichkeit geplant.

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Das radioaktive Gas entsteht durch den Zerfall von Uran tief unten im Erdreich und steigt ständig aus dem Boden. Gelangt es im Freien in die Luft, richtet es keinen Schaden an. Problematisch kann es werden, wenn es über Risse, Rohre und Öffnungen in Gebäude dringt. Laut Bundesamt für Strahlenschutz ist Radon die größte Quelle für die durchschnittliche jährliche Strahlenbelastung - und nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Doch als Heilwasser kann es bei Rheuma schmerzlindernd sein, das Immunsystem stimulieren und Entzündungen hemmen. Radon ist im Untergrund ungleichmäßig verteilt. Sein Vorkommen ist abhängig von Geologie und Bodenbeschaffenheit.

"Radon ist in der öffentlichen Wahrnehmung erst seit kurzem ein Thema", sagte Untersteller. "Aber es ist wichtig, sich die Risiken bewusst zu machen und sich, wenn nötig zu schützen. Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung wollen wir weiter aufklären." Schon regelmäßiges Lüften könne viel bewirken. Auch Abdichtungen der Kellerräume seien ein gutes Mittel. Für Neubauten gelten der Mitteilung zufolge in Radonvorsorgegebieten strengere Vorgaben.