Dank der Radarfallen klingeln kommunale Kassen in Deutschland. Foto: dpa

Dank Radarfallen klingeln kommunale Kassen in Deutschland. Verschiedene Typen machen Jagd auf Temposünder.

Düsseldorf - Immer wieder waren sie der blanken Wut der Temposünder ausgesetzt: Radarfallen wurden beschossen, angezündet, abgesägt, mit Farbe besprüht und mit Klebeband umwickelt. Vor 60  Jahren nahm das erste Radargerät in Deutschland seinen offiziellen Dienst auf, allzu flotte Autofahrer gerichtsfest zu überführen.  

Die erste Radarfalle: 1956 wurde der Prototyp VRG  1 der Firma Telefunken auf der Internationalen Polizeiausstellung in Essen vorgestellt. Nach ersten Feldversuchen trat die Radarfalle als Weiterentwicklung VRG  2 ihren bundesweiten Siegeszug an. Im Regierungsbezirk Düsseldorf wurde sie am 15. Februar 1959 erstmals in Deutschland zur Geschwindigkeitskontrolle genutzt. Mit Blitzlicht konnten nun sogar in der Nacht Temposünder erwischt werden. Die Zeitungen feierten die neue "Wunderwaffe" der Polizei, die ihrerseits davon begeistert war, "statistisch gesehen jeden Autofahrer alle zehn Tage kontrollieren zu können".  

Starenkasten: Der Klassiker unter den Messgeräten ist der stationäre Starenkasten. Meist ist er so verbaut, dass er je nach "Schießrichtung" für beide Fahrtrichtungen einsetzbar ist. Dabei werden drei Messing-Stränge im Abstand von etwa einem Meter wenige Zentimeter tief quer zur Fahrbahn verlegt, erläutert Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Fährt ein Auto darüber, wird durch die Verformung der empfindlichen Kristalle Elektrizität erzeugt. Aus dem Abstand der Messingstränge wiederum kann die Geschwindigkeit errechnet werden.  

Gebühreneinzugsmaschine: Immer häufiger sind silberne Säulen mit dunklen Ringen am Fahrbahnrand zu sehen. Dahinter verbirgt sich ein Laser-Messsystem. "Bei der Lasertechnik werden Lichtimpulse ausgesendet, die von den Fahrzeugen reflektiert werden. Daraus lässt sich die Geschwindigkeit errechnen", sagt Sebastian Ramb von Vitronic. Die Firma stellt Geschwindigkeitsmessgeräte her und hat sich auf Laser spezialisiert. Bis zu vier Fahrspuren lassen sich dadurch abdecken. Im Gegensatz zu Starenkästen gibt es bei den voll digitalisierten Systemen keine Filmspulen mehr, die gewechselt werden müssten.  

Laser-Blitzer: Viele der größten deutschen Städte rüsten derzeit bei Blitzern auf. Den Kommunen bringt das Millioneneinnahmen. In keiner der zehn größten deutschen Städte sind so viele stationäre Blitzer im Einsatz wie in Köln: 39 stationäre Blitzer, zehn semistationäre Anlagen, sieben Radarwagen und zwei Blitztonnen. In Stuttgart sind 34 stationäre Blitzer und sechs Fahrzeuge sind im Einsatz. Mobile und fest installierte Geräte brachten der Stadtkasse 2017 mehr als elf Millionen Euro ein. Für Freiburg werden 6,2 Millionen angegeben, für Karlsruhe 8,3 Millionen. Auch in Ulm (2,4 Millionen), Tübingen (2,1) und Heilbronn (1,2) klingeln die Kassen.  

Blitzer-Strecke: Autofahrern auf der Bundesstraße 6 in Laatzen bei Hannover drohen Strafzettel, wenn sie auf dem über zwei Kilometer langen überwachten Straßenabschnitt das Tempolimit missachten. Eine neue Radaranlage namens "Section Control" erfasst das Tempo nicht an einer Stelle, sondern ermittelt die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einem längeren Abschnitt, wo die Autofahrer vom Gas gehen sollen. Das bei der Einfahrt in den Straßenabschnitt erstellte Foto wird zunächst verschlüsselt, ebenso wie das zweite Foto beim Verlassen der Sektion. Nur wenn der Abgleich beider Bilder eine Tempoüberschreitung ergibt, wird ein Blitzer-Foto vom Fahrer angefertigt.  

Blitzer-Anhänger: Im Kampf gegen Raser hat die Polizei einen neuen Trumpf in der Hand – den "Enforcement Trailer", der als geparkter "Anhänger" getarnt ist. Hessen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und NRW haben die mobilen Super-Blitzer bereits im Einsatz. Durch neuste Lasermesstechnik misst er sicherer als herkömmliche Radargeräte die Geschwindigkeit. Laut Hersteller wird gleichzeitig über mehrere Spuren hinweg geblitzt. Fährt jemand zu schnell, lösen die Kamera und eine rote Blitzlampe aus. Neu neben dem Aussehen ist, das der Blitzer über fünf Tage am Stück im Dauerbetrieb sein kann.  

Lichtschranken: Auch die Lichtschrankenmessung kommt immer öfter zum Einsatz. Modelle wie das "ESO ES 3.0" verfügen über fünf Sensoren. Fährt ein Auto hindurch, kann aus der vergangenen Zeit zwischen den Unterbrechungen die Geschwindigkeit errechnet werden, erklärt Jens Dötsch, Fachanwalt für Verkehrsrecht. "Parallel dazu wird auch hier meist ein Fotokasten für das Beweisbild aufgebaut." Wenn die Polizei auf Autobahnen zur Messung unterwegs ist, wird die Geschwindigkeit meist via Video gemessen. "Als Referenzwert gilt dann die Geschwindigkeit des Polizeiwagens."  

Warnsysteme: Wer Apps zur Blitzerwarnung oder Radarwarner während der Fahrt einsetzt, sollte aufpassen. "Grundsätzlich ist kein Warnsystem erlaubt", erklärt Verkehrsrechtler Jens Dötsch. Hier drohen 75  Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Verboten ist die Anschaffung der Apps nicht, bei der Nutzung im Auto begibt man sich aber in eine juristische Grauzone. Das Warnen vor Blitzern durch die Lichthupe ist nicht erlaubt, mit Handzeichen darf man aber warnen.