Auf der Querspange Kirchstraße in Wyhlen rollt bereits seit Jahren der Verkehr. Unser Archivfoto entstand bei der Asphaltierung im Oktober 2016. Foto: Tim Nagengast

Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen wartet seit Jahren auf die Erstattung von 4,3 Millionen Euro. Diese hatte sie der Bahn vorgestreckt. Doch dann verschwanden ein paar Aktenordner.

Verkürzt gesagt: Weil acht Ordner voller Unterlagen irgendwo zwischen den beteiligten Stellen verloren gegangen sind, hält die Bahn noch immer 4,3 Millionen Euro zurück, mit denen die Doppelgemeinde einst im Kontext einer Eisenbahnkreuzungsvereinbarung in Vorleistung getreten war. Selbige hatten die Kommune, der Bund und die Deutsche Bahn anno 1997 geschlossen.

 

Das Papier regelte unter anderem den Bau der Unterführung am Wyhlener Bahnhof sowie die Querspange Kirchstraße. Alles Maßnahmen, die längst realisiert worden sind. Die Doppelgemeinde hatte sie seinerzeit bewusst vorfinanziert, damit die städtebauliche Entwicklung ohne Verzögerung umgesetzt werden konnte.

Hohe Zinslast drückt

Bereits vor sechs Jahren war die immer noch ausstehende Millionensumme Thema im Gemeinderat. Getan habe sich seither nichts, wie Tilo Levante in einem gemeinsamen Antrag aller Ratsfraktionen an die Verwaltung beklagt. Bei jeder Haushaltsdiskussion werde zwar „erwähnt, dass man hofft, dass die Vorfinanzierung endlich beglichen wird. Aber für uns ist kein Fortschritt sichtbar“, heißt es im Antrag. Daher müsse nun Druck gemacht werden, denn durch verzögerte Erstattungen entstünden der Gemeinde Grenzach-Wyhlen jährlich rund 200 000 Euro an Zinslasten.

Gemeinde soll Druck machen

Der Gemeinderat fordert die Verwaltung deshalb dazu auf, bis zur Februar-Sitzung des Gremiums einen öffentlichen Sachstandsbericht mit den wesentlichen Unterlagen vorzulegen, der den aktuellen Stand „verständlich und zusammenhängend“ darstellt, die wesentlichen Vereinbarungen und Nachtragsvereinbarungen (1997 und 2006) enthält sowie die wichtigsten vorhandenen Unterlagen und Anforderungen der Projektpartner zusammenfasst. Außerdem müsse nachvollziehbar dargelegt werden, welche Dokumente noch fehlen oder „problematisch“ seien.

Rat will Fakten auf dem Tisch

In einem nichtöffentlichen Sitzungsteil sollten dann eine rechtliche Bewertung vorgelegt und Handlungsmöglichkeiten thematisiert werden. Parallel dazu soll die Verwaltung eine nichtöffentliche juristische Einschätzung präsentieren. Diese müsse unter anderem die Bewertung der Durchsetzbarkeit der Ansprüche der Gemeinde auf Grundlage der vorliegenden Vereinbarungen, die Frage bezüglich der Verzugszinsen, eine realistische Einschätzung weiterer rechtlicher Schritte sowie konkrete Handlungsempfehlungen beinhalten.

Seit 2019 ist offenbar nichts gegangen

Im Herbst 2019 hatte der damalige stellvertretende Bauamtsleiter Rudolf Schartel im Gemeinderat erklärt, dass für die genannten Baumaßnahmen zunächst 16 Millionen Euro angesetzt worden seien. „Dann ist man auf die Idee gekommen, dass 13 Millionen Euro ausreichen könnten“, was sich aber als von Optimismus getriebener Irrtum herausstellen sollte. Daher sei eine sogenannte Nachtragsvereinbarung über den Fehlbetrag verfasst worden. Doch die Ordner mit Akten und Unterlagen seien auf dem Weg einfach verschollen, sagte Schartel in jener Gemeinderatssitzung Ende November 2019. Solange die Bahn die gewünschten Unterlagen nicht habe, rücke sie die von Grenzach-Wyhlen vorgeschossenen 4,3 Millionen Euro nicht heraus. Unter anderem habe die Bahn beispielsweise einen 30 Jahre alten Grunderwerbsplan nachgereicht bekommen wollen.