Am Wochenende haben in Berlin trotz Verbots 5000 Menschen gegen die Coronamaßnahmen demonstriert. Auch Kinder waren dabei. Viele rufen deshalb nach dem Jugendamt – wegen Kindeswohlgefährdung.
Berlin/Stuttgart - Bizarre Szenen sind zu sehen auf diversen Videos im Internet. Sie alle sind bei den teils verbotenen Demonstrationen unter anderem der Querdenker am Wochenende in Berlin gedreht worden. Als Hauptdarsteller: Kinder und ihre mutmaßlichen Eltern. In einem Film versucht ein kleines Mädchen vergeblich, einen Mann – wahrscheinlich ihren Vater – davon abzuhalten, auf Polizisten loszugehen. Noch mehr Aufregung verursacht ein zweites Video. Da wird ein Mann von der Polizei abgeführt und brüllt öffentlichkeitswirksam in die Kamera: „Die haben mich von meinem zwölfjährigen Sohn entfernt und keiner kümmert sich drum.“ Als der Junge neben ihm auftaucht, fügt er allerdings deutlich leiser hinzu: „Ach, da isser. Super.“
Während Teile der Protestszene bei solchen Bildern Polizeiwillkür wittern, schlägt den Beteiligten von vielen Kommentatoren Wut entgegen. Von „menschlichen Schutzschilden“ ist die Rede und davon, dass das Jugendamt nie da sei, wenn man es brauche.
Nun gibt es Kinder bei Demos schon lange – nicht erst seit der Fridays-for-Future-Bewegung. Doch angesichts solcher Bilder stellen sich dennoch Fragen. Denn es wächst der Eindruck, dass immer häufiger gerade auf Demos der Querdenker und anderer radikaler Gruppen Kinder an vorderster Front auftauchen. Von „Beeinflussungsmöglichkeiten, um Zugriffe zu erschweren“, spricht man bei der Polizei. Und davon, dass bewusst Videos gedreht und so geschnitten würden, dass die Einsatzkräfte schlecht aussähen.
Kinder dürfen demonstrieren
Doch dürfen Kinder überhaupt zu solchen Demos gehen? Und was droht den Eltern, falls sie dadurch das Kindeswohl gefährden? „Grundsätzlich können die Sorgeberechtigten entscheiden, ob sie ihre Kinder mit auf eine Demonstration nehmen“, sagt ein Sprecher der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Das gilt bundesweit. Bis zu einer Kindeswohlgefährdung ist es aber ein großer Schritt. „Sie könnte in Betracht kommen, wenn eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindesentwicklung abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt“, so der Sprecher.
Dafür reicht es nicht allein, dass ein Kind zu einer nicht genehmigten Demonstration mitgenommen wird. Die Gefährdung muss schwerwiegend und nachhaltig sein. Denkbar wäre dies, wenn ein Kind etwa „in erheblicher Weise als Schauobjekt missbraucht oder es bewusst zu gewalttätigen Protesten mitgenommen wird“. Inwieweit dies zum Beispiel bei den aktuellen Querdenkerprotesten erfüllt sein könnte, unterliegt der Prüfung im Einzelfall. Dann würde das zuständige Jugendamt ein Kinderschutzverfahren einleiten. Ob es derartige Meldungen am Wochenende gab, konnten Polizei und Senat in Berlin am Montag auf Anfrage unserer Zeitung nicht sicher sagen.
Sicher ist jedenfalls, dass die Hürden für ein Einschreiten der Jugendämter recht hoch sind. Auch aus Kreisen der Polizei heißt es, man mache solche Meldungen, dies sei aber die Ausnahme. Und wenn es, wie auf einem der Videos, zu einer Festnahme kommt?
Bei Festnahme klärt die Polizei die Lage
„Dann treffen die zuständigen Behörden sämtliche erforderlichen Maßnahmen. Vorrangiges Ziel ist, das Kind – in enger Abstimmung mit dem betroffenen Elternteil – in die Obhut von anderen sorge- oder erziehungsberechtigten Personen zu übergeben“, sagt ein Sprecher des Innenministeriums Baden-Württemberg. Die Polizei kläre vor Ort die Situation ab. Müssen Kinder tatsächlich mitkommen, weil sonst niemand da ist, stünden sie unter ganz besonderem Schutz. Dann betreuen Beamte vorübergehend das Kind, im Notfall kommt auch eine Inobhutnahme durch das Jugendamt infrage.