Einen qualifizierten Mietspiegel haben Rangendingen, Hechingen und Jungingen erstellen lassen. Foto: stock.adobe.com/jozsitoeroe

Einen qualifizierten Mietspiegel hat der Gemeinderat Rangendingen einstimmig anerkannt. So können Mieter und Eigentümer detailliert die Höhe der Nettokaltmiete bestimmen. Eine Beispielrechnung.

Die Gemeinde Rangendingen hat zusammen mit Jungingen und der Stadt Hechingen einen Mietspiegel erstellen lassen:

 

Wie wird der Mietspiegel erstellt?

Ein Institut mit Sitz in Regensburg hat den Mietspiegel erstellt. Grundlage sind die Daten einer repräsentativen Auswahl von Mietern und Vermietern. Er basiert auf insgesamt 1712 Antworten und 489 mietspiegelrelevanten Datensätzen, die im Zeitraum von Mai 2024 bis Juli 2024 bei zufällig ausgewählten mietspiegelrelevanten Haushalten im Projektgebiet schriftlich erhoben wurden.

Welche Bedeutung hat der Beschluss des Gemeinderats?

Damit der erarbeitete Mietspiegel Gültigkeit erlangen kann, ist er vom Gemeinderat zu beschließen, was das Gremium am Montag einstimmig getan hat. Der Mietspiegel gilt für zwei Jahre ab dem 1. Dezember 2024 bis zum 30. November 2026.

Wie hoch ist die durchschnittliche Miete in Rangendingen?

Die durchschnittliche Nettkaltomiete pro Quadratmeter über alle in Rangendingen gesammelten Nettokaltmieten pro Quadratmeter beträgt zum Zeitpunkt der Datenerhebung 7,30 Euro pro Quadratmeter. Dieser Wert entspricht dem arithmetischen Mittel aller Nettomieten pro Quadratmeter.

Für welche Immobilien gilt der Mietspiegel?

Er gilt für Mietwohnungen und vermietete Häuser im Wohnflächenbereich zwischen 30 und 150 Quadratmetern. Nicht in Betracht gezogen wurden dabei preisgebundener Wohnraum, etwa Sozialwohnungen, Wohnheime, Sammelunterkünfte und Wohnungen, die auch gewerblich genutzt werden. Nicht anwendbar ist der Mietspiegel auf Wohnungen, die ganz oder überwiegend möbliert vermietet werden: Einzelne Möbelstücke sowie Einbauküchen und Einbauschränke zählen dabei rechnerisch jedoch nicht als Möblierung.

Wie kann man die Nettomiete anhand des Mietspiegels berechnen?

Für die Höhe der Miete muss man zunächst das Baujahr und die Anzahl der Quadratmeter wissen. Aus einer Tabelle kann man die Miete ablesen. Im zweiten Schritt geht es um weitere Aspekte, die den Preis beeinflussen. Dabei geht es beispielsweise um Modernisierungen, Barrierefreiheit, Anzahl der Toilette und bodengleiche Duschen. Diese Merkmale werden mit prozentualen Zu- und Abschlägen zur Nettomiete zugerechnet oder abgerechnet.

Sind Eigentümer gezwungen, sich an den Mietspiegel zu halten?

Ja, der qualifizierte Mietspiegel gilt als bindend bei Neuvermietungen und Mieterhöhungen. Der Mietspiegel bietet für Mieter und Vermieter eine Übersicht, die aus standardisierten Berechnungsverfahren hervorgeht – die Mieter und Vermieter im äußersten Fall vor Gericht als Argumentationsgrundlage heranziehen könnten. Es gibt bei den Nettomieten gleichwohl Spannen. Als „ortsüblich“ gilt eine Miete, die rund ein Fünftel über oder unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Wie immer gilt bei der Miethöhe dennoch: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Welche Informationen zum Thema Miethöhe kann man noch heranziehen?

Beispielsweise die Online-Plattform immobilienscout.de. Dort ist eine öffentlich abrufbare Übersicht zu Miet- und Kaufpreisen abrufbar. Allerdings basieren die Daten dort alleinig auf den Preisen, die in dem Portal eingestellt wurden. Es wird also nicht zwingend in Betracht gezogen, ob ein Bad mit einem Fenster ausgestattet und Boden gefliest ist. Nach Angaben von Immoscout liegt die Kaltmiete pro Quadratmeter bei demnach bei durchschnittlich 9,07 Euro in Rangendingen.

Berechnen kann man die Miete online unter https://online-miet spiegel.de/rangendingen/

Wer es lieber analog macht, findet Tabellen im Ratsinfosystem bei der Sitzung vom 25.11.2024

Zuschlag gibt es für ein Fenster im Bad

Beispiel
Nehmen wir eine teilweise sanierte Wohnung mit 75 Quadratmetern an, Baujahr 1995. Anhand Baujahr und Zahl der Quadratmeter ergibt sich ein Nettomietpreis von 7,31 Euro pro Quadratmeter. Da in unserem fiktiven Beispiel in den vergangenen 15 Jahren das Bad saniert, Innen- und Wohnungstüren erneuert, Wärmeschutzfenster und die Außenwand gedämmt wurde, ergibt sich daraus ein Zuschlag von fünf Prozent. Dazuhin gibt es im Bad ein Fenster und der Boden ist gefliest, macht zusätzlich zwei Prozent Zuschlag. Die Anmietung einer Garage ist möglich, was einen weiteren Zuschlag von vier Prozent gibt. Nehmen wir darüber hinaus an, die nächste Einkaufsmöglichkeit ist 1000 Meter entfernt (Zuschlag von zwei Prozent) und die Wohnung befindet sich an einer Hauptverkehrsader (Abschlag von vier Prozent). Ergibt in der Summe einen Zuschlag von neun Prozent. Dies macht eine Kaltmiete von 597,60 Euro.