Die EU-Kommission hat 2018 eine Wettbewerbsstrafe von fast einer Milliarde Euro gegen den Chiphersteller Qualcomm verhängt. Diese wurde nun aber von einem EU-Gericht kassiert.
Das Gericht der Europäischen Union hat eine Wettbewerbsstrafe von fast einer Milliarde Euro gegen den Chiphersteller Qualcomm für nichtig erklärt. Es seien mehrere Verfahrensfehler festgestellt worden, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Zudem habe die zuständige EU-Kommission bei der Analyse des Falls nicht alle relevanten Faktoren berücksichtigt (Rechtssache T-235/18).
Diese hatte 2018 die Strafe gegen Qualcomm verhängt, weil sie der Ansicht war, das amerikanische Unternehmen habe Milliarden US-Dollar an Apple gezahlt, damit Apple nicht bei der Konkurrenz kaufe, so die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager damals.
Wettbewerber Intel wurde möglicherweise benachteiligt
Wettbewerber seien dadurch in rechtswidriger Weise mehr als fünf Jahre lang vom Markt für sogenannte LTE-Basisband-Chipsätze ausgeschlossen worden. Nach Einschätzung der Wettbewerbshüter versuchte das Unternehmen vor allem eine stärkere Konkurrenz durch Intel zu verhindern.
Das Gericht folgte der Argumentation jedoch nicht: „Mit seinem Urteil von heute erklärt das Gericht den Beschluss der Kommission insgesamt für nichtig.“ Dabei berufen sich die Richter auf mehrere Verfahrensfehler, die die Verteidigungsrechte von Qualcomm beeinträchtigt hätten. Zudem stellt es eine Analyse der Kommission zu den wettbewerbswidrigen Auswirkungen der Anreizzahlungen in Frage.
Qualcomm war technisch zeitweise alternativlos
Die Kommission habe für ihre Feststellung nicht alle relevanten tatsächlichen Umstände berücksichtigt, damit sei die Analyse rechtswidrig, hieß es. Zwar hätten die Zahlungen die Anreize für Apple, sich an konkurrierende Anbieter zu wenden, verringert, aber für den überwiegenden Teil seines Bedarfs im relevanten Zeitraum habe es keine technische Alternative zu den Chipsätzen von Qualcomm gegeben.
Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die EU-Kommission kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof dagegen vorgehen.