Der Bau einer Freiflächen-PV-Anlage auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche zwischen Auerhahn und Falken in Tennenbronn wurde abgelehnt.
Auf der Nutzfläche von 13,5 Hektar Grünland und Ackerland unterhalb vom Mooswald will ein Investor eine Photovoltaikanlage (PV) errichten. Der Investor müsste dafür die Kosten für einen flächenbezogenen Bebauungsplan mit Änderung des Flächennutzungsplans übernehmen.