Der Solarpark Brogen beschäftigt den Gemeinderat St. Georgen seit Jahren. In der jüngsten Sitzung wurde ein weiterer Schritt getan – doch das Ziel ist noch nicht erreicht.
Das Projekt des Solarparks Brogen auf der Gemarkung Langenschiltach beschäftigt den Gemeinderat St. Georgen bereits seit längerer Zeit – im Frühjahr 2023 war es die erste Anfrage dieser Art, die im Gremium zur Sprache kam.
Schon damals war klar: Der Weg hin zur großflächigen Solaranlage würde ein langer werden. Von einem Jahr bis zum Bau der Anlage ging ein Vertreter des Planungsunternehmens damals aus – basierend auf einem Mittelwert bisheriger Projekte.
Mittlerweile sind seitdem mehr als zwei Jahre vergangen – und das langwierige Verfahren läuft noch immer. In jüngster Sitzung des Gemeinderats war der nächste Akt in puncto Solarpark Brogen Thema. Damit ist nun ein weiterer Schritt auf dem Weg hin zur Errichtung des Solarparks auf Langenschiltacher Gemarkung gemacht.
In seiner Februar-Sitzung hatte der Gemeinderat verfahrensgemäß die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der sogenannten Träger öffentlicher Belange eingeleitet. Eine erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans mit den entsprechenden Beteiligungen wurde zeitgleich in die Wege geleitet.
Die weiteren Verfahrensschritte
In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause befasste sich der Gemeinderat nun mit weiteren Verfahrensschritten. Rainer Christ vom Unternehmen BIT Ingenieure erläuterte die Sachlage. Diskussionsbedarf bestand für die Räte keiner mehr.
Beim Thema Bebauungsplan für das Sondergebiet Solarpark Brogen billigten sie nach einer erneuten Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden die Abwägungen der jeweiligen Stellungnahmen. Laut Sitzungsvorlage hatten sich hier nur redaktionelle Änderungen ergeben. Dabei ging es um Ergänzungen zum Kapitel Bodenschutz.
Dem Satzungsbeschluss mit den örtlichen Bauvorschriften wurde ebenfalls, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zugestimmt. Damit ist ein wichtiger Schritt gemacht. Als Nächstes wird der Bebauungsplan öffentlich bekannt gemacht.
Änderung des Flächennutzungsplans
In einem separaten Tagesordnungspunkt zur Änderung des Flächennutzungsplans im Sondergebiet ging es wie zuvor beim Bebauungsplan um die eingegangenen Stellungnahmen. Auch hier ergaben sich laut Sitzungsvorlage „keine Änderungen an den Planunterlagen“. Der Gemeinderat stimmte zu und traf den entsprechenden Feststellungsbeschluss – ebenfalls ohne weitere Aussprache.
Nun muss noch das Landratsamt die beschlossenen Änderungen im Flächennutzungsplan genehmigen, die dann öffentlich bekannt gemacht werden.