Betroffene von psychischen Krankheiten müssen Monate auf einen Therapieplatz warten – oder privat bezahlen. Dennoch plant der GKV-Spitzenverband offenbar Honorarkürzungen.
Die Krankenkassen planen die Honorare für alle psychotherapeutischen Leistungen pauschal um zehn Prozent zu kürzen. Nach den Vorstellungen des GKV-Spitzenverbandes soll das Vorhaben noch in diesem Jahr greifen. Darüber hatte zuerst das Deutsche Ärzteblatt berichtet. Laut dessen Informationen „dränge“ der GKV-Spitzenverband auf eine Abwertung der Honorare um zehn Prozent, heißt es im Ärzteblatt.
Verbände sind verärgert über die Kürzungen für Psychotherapeuten
Zunächst muss der Bewertungsausschuss entscheiden, in dem die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband über die Vergütung medizinischer Leistungen verhandeln. Dem Deutschen Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW), dem Berufs- und Interessenverband psychotherapeutisch Tätiger, liegt aber ein Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen vor. In diesem werde die Kürzung genannt. Das bestätigt der DPNW auf Nachfrage unserer Zeitung.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, reagierte gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt mit deutlicher Kritik: „Diese Unart ist leider seitens des GKV-Spitzenverbands Methode geworden, einfach pauschal Kürzungen vornehmen zu wollen, bei Haus- und Fachärzten genau wie nun auch bei den Psychotherapeuten.“
Auf Nachfrage unserer Zeitung beim GKV-Spitzenverband heißt es, der Verhandlungsinhalt sei vertraulich. Im Rahmen der jährlichen Verhandlungen zum Orientierungswert erfolge aber eine Erhöhung der Vergütungen aller ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen unter Berücksichtigung. Für das Jahr 2026 steige das Honorar für die ambulante Versorgung um 2,8 Prozent auf voraussichtlich 52 Milliarden Euro; der Anteil der psychotherapeutischen Leistungen betrage zehn Prozent an dieser Gesamtsumme, heißt es von einer Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes.
Im Vergleich zu den ärztlichen Leistungen hätten sich die psychotherapeutischen Leistungen seit 2013 aber „überproportional“ erhöht – um 52 Prozent im Vergleich zu 33 Prozent. Zudem sei die Anzahl der Psychotherapeuten mit GKV-Zulassung in den letzten zehn Jahren um 42 Prozent gestiegen – von 28 631 (2015) auf 40 769 (2024). „Von einer so umfassenden Versorgungssituation wie in der Psychotherapie sind wir in anderen fachärztlichen Bereichen weit entfernt“, sagt die GKV-Sprecherin. Dennoch „erkennen wir keine Verbesserung der Versorgung oder verkürzte Wartezeiten“. Die Annahme, dass ein höheres Honorar zu einer verbesserten Versorgung für GKV-Versicherte führe, erweise sich immer wieder als unzutreffend.
Psychotherapeuten arbeiten seit Jahren an der Belastungsgrenze
Beim DPNW ist man von dem Antrag auf eine Honorarsenkung überrascht gewesen. Der Bewertungsausschuss entscheide eigenständig über Honorarfragen, die Politik sei zwar formal nicht beteiligt, teilt der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler mit. Sie setze allerdings den rechtlichen Rahmen dafür. Das bedeutet: Die Krankenkassen müssen sparen.
„Die geplanten Honorarkürzungen treffen niedergelassene Psychotherapeuten in einer Situation, in der die Praxen ohnehin seit Jahren an der Belastungsgrenze arbeiten“, sagt Adler. Die Nachfrage nach Psychotherapie steige kontinuierlich, die Wartezeiten seien bereits für viele Patienten unzumutbar. „Wenn ausgerechnet in dieser Lage die Vergütung abgesenkt wird, verschärft das den bestehenden Versorgungsengpass“, so Adler weiter.
Honorarkürzungen hätten unmittelbare Folgen auf die psychotherapeutische Versorgung. Für die Praxen schrumpfe der wirtschaftliche Spielraum, Patienten müssten mit noch längeren Wartezeiten rechnen – oder gar den Ausfall der Therapie fürchten. „Wir beobachten eine gefährliche Entwicklung“, sagt Adler. Wenn Praxen unter finanziellen Druck gerieten, würden sie sich eventuell auf Privatpatienten konzentrieren. „Der Zugang zu einer Psychotherapie hängt dann vom Geldbeutel ab“, sagt Adler.
Noch mehr Patienten könnten keinen Therapieplatz erhalten
Von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) heißt es, man sei in die vertraulichen Verhandlungen im Bewertungsausschuss nicht eingebunden. Allerdings wisse man, dass der GKV-Spitzenverband Sparvorschläge unterbreitet habe, die auf eine drastische Kürzung der psychotherapeutischen Leistungen hinauslaufe.
„Allein die darin vorgeschlagene Streichung der gesetzlichen Regelung für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen je Zeiteinheit würde auf eine Kürzung um 25 Prozent hinauslaufen“, sagt Andrea Benecke, seit 2023 Präsidentin der BPtK. Dabei falle der durchschnittliche Ertrag einer psychotherapeutischen Praxis heute schon niedriger aus als bei allen anderen Facharztgruppen.
Der GKV-Spitzenverband nenne dies „euphemistisch“ eine „Etablierung wirksamer Mengensteuerungsinstrumente“. „Faktisch bedeutet das jedoch, noch mehr psychisch erkrankte Patienten erhalten keine Behandlung oder müssen noch viel länger auf den Beginn ihrer dringend benötigten Therapie warten“, sagt Benecke.