Der 41-Jährige ist wegen des versuchten Mordes an seiner Mutter angeklagt. Bald könnte es ein Urteil geben. Foto: Elena Baur

Der Mann aus Sulz ist wegen versuchten Mordes an seiner Mutter angeklagt. Am Freitag wurde am Landgericht Rottweil das psychiatrische Gutachten erstattet.

Nach vielen Fragen an die Zeugen, eindrücklich geschilderten Erlebnissen und weitere Untersuchungen, wurde am Freitagmorgen das psychiatrische Gutachten bekanntgegeben. Demnach erwartet den Angeklagten bei einer Verurteilung Haft.

 

Dem 41-Jährigen wird vorgeworfen Mitte Februar seine Mutter in ihrem Haus in Sulz attackiert und mit Feuerwerkskörpern beschossen zu haben und anschließend das Haus in Brand gesteckt zu haben, mit dem Ziel seine Mutter umzubringen.

Angeklagter sei stolz auf Körperverletzungen

Am voraussichtlich vorletzten Verhandlungstag berichtete die Frau, mit der er zuletzt zusammen war, von seiner „Gabe“, Menschen für sich zu gewinnen. Da könne er sehr charmant und lustig sein. Doch sie berichtete auch von starken Stimmungsschwankungen, narzisstischen Zügen – und seinem Stolz auf Körperverletzungen, wie in dem Vorfall, bei dem er seinen früheren Vorgesetzten mit einer Kette geschlagen haben soll.

Die Aussage fiel ihr sichtlich schwer, und es liefen auch ein paar Tränen über ihr Gesicht. Nach der Trennung hätte sie Angst gehabt, ihm über den Weg zu laufen.

Ex-Freundin sagt erneut aus

Mit etwas mehr Bestimmtheit und dieses Mal auch ohne anwaltliche Begleitung erschien erneut eine frühere Partnerin und Mutter seines ersten Sohnes, die bei ihrer ersten Aussage „etwas Wichtiges“ vergessen habe: Sie berichtete von einem Moment nach der Trennung, bei dem der Angeklagte dem Sohn vorgeschlagen habe, Krieg zu spielen und sich gegenseitig mit Feuerwerkskörpern abzuschießen. Der damals Neunjährige habe das abgelehnt und danach nicht mehr zu seinem Vater gewollt.

Ex-Freundin vermutet, dass Alkohol nur ein Vorwand sei

Nach der zweiten Trennung 2024 sei es außerdem zu einem Vorfall gekommen, bei dem er sie fixiert und gewürgt hätte. Kurz darauf habe er vor dem Haus gestanden und sie bedroht. Tagelang hätte sie sich nicht aus dem Haus getraut. Später habe er zu ihr gesagt, dass das auch besser gewesen sei, denn wenn er sie da in die Finger bekommen hätte, wäre sie „jetzt nicht mehr da“, berichtet sie vor Gericht.

Außerdem äußerte sie die Vermutung, dass er bewusst Alkohol trinken würde, um seine Taten später damit zu rechtfertigen. Deshalb sei es bei früheren Verhandlungen immer nur zu Geldstrafen gekommen.

Grad der Störung zu gering

Und dann kam das psychiatrische Gutachten. Demnach gebe es keine Hinweise auf eine Affekttat. Die Kränkung durch die Mutter würde schon weit vor dem Tatzeitpunkt liegen.

Bei dem Angeklagten könne eine bipolare affektive Störung festgestellt werden, so der psychiatrische Sachverständige. Allerdings sei durch diese keine Einschränkung bei der Tat ersichtlich, dafür sei der Grad der Störung zu gering. Auch eine Persönlichkeitsstörung sowie ADHS konnte der Sachverständige ausschließen.

Promillewert von 3,64 zum Tatzeitpunkt möglich

Zum Tatzeitpunkt könnte der Angeklagte – nach Rückrechnungen von Blutwerten, für die zehn Stunden nach der Tat Proben entnommen wurden – einen Promillewert von etwa 3,64 gehabt haben. Es sei nicht auszuschließen, dass der Angeklagte durch eine Intoxikation beeinträchtigt gewesen sei. Der Alkohol habe eine „affektive Besetzung“ – also eine Fokussierung auf ein bestimmtes Gefühl – verstärkt. In diesem Fall das subjektive Erleben einer schweren Kindheit, so die Einschätzung.

Abschließend ließ sich feststellen: Aus psychiatrischer Sicht seien weder die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus noch eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gegeben. So droht dem 41-Jährigen bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe ohne Maßregelvollzug.

Urteil soll am 15. Dezember fallen

Ohne eine Behandlung sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Angeklagte in einer Depressionsphase wieder zu Suchtmitteln greifen würde. Die Gefahr, dass er erneut schwere Taten begehen würde, könne nicht ausgeschlossen werden, habe aber aus psychiatrischer Sicht keine hochgradige Wahrscheinlichkeit, so der Sachverständige zum Schluss.

Der Prozess wird am Montag, 15. Dezember, fortgesetzt. Dort soll das Urteil fallen.