Das Urteil im Brandstifter-Prozess ist gesprochen. Foto: stock.adobe.com/Pam Walker

Emotionslos und mit versteinerter Miene nahm der Rottenburger Brandstifter den Urteilsspruch entgegen. Mit Hand- und Fußfesseln vermochte er während des halbstündigen Urteilsspruchs nurmehr klirrende Geräusche zu verursachen.

Das Urteil war der Tat – schwere Brandstiftung wird dem 32-Jährigen zur Last gelegt – angemessen. Die erste Große Strafkammer des Landgerichts Tübingen verurteilte den Brandstifter zu drei Jahren Haft ohne Bewährung. Zudem wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet – daher bleibt der Angeklagte weiterhin im zentralen Krankenhaus für Psychiatrie in Bad Schussenried. Hier sieht das Gericht die besten Heilungschancen und die Möglichkeit zu einer Resozialisierung des Brandstifters.

Er war schon mehrfach wegen schwerer Brandstiftung angeklagt gewesen, hatte er doch in der Vergangenheit bereits das Wohnhaus seines Vaters in Herrenberg-Haslach, einen Getränkemarkt oder einen Jägerhochsitz in Brand gesteckt.

Der Richter betonte, dass der Aufenthalt in der Psychiatrie in Bad Schussenried und im dortigen Maßregelvollzug im Interesse des Angeklagten sei – nach der Entlassung aus Haft oder Entziehungskur im Krankenhaus waren bislang immer Rückfälle im Sinne neuer Brandstiftungen gekommen. Daher bedürfe es jetzt der „mehrjährigen Behandlung im Maßregelvollzug.“

Die Unterbringung in der Psychiatrie, die im Dezember 2022 einen Monat nach der Tat angeordnet worden war, bleibe aufrecht erhalten. Ohne Behandlung sei der Täter ein großes Risiko – für die Allgemeinheit, da von ihm schwere Straftaten bereits mehrfach ausgegangen waren wie etwa Brandstiftungen. „Die Behandlung in der Psychiatrie ist notwendig und wird sicherlich kein Selbstläufer“, so der Richter am Landgericht.

Gutachten bescheinigt Persönlichkeitsstörung

Das psychiatrische Gutachten habe dem Angeklagten eine schwere Persönlichkeitsstörung bescheinigt – hier seien nicht nur Medikamente angezeigt, sondern auch Gespräche und das Einüben alternativer Verhaltensmuster. Zudem müsse die Alkoholabhängigkeit und die Sucht nach Betäubungsmitteln behandelt werden. Drogenmissbrauch von Cannabis, Opiaten, Pilzen und LSD sei bislang beim Angeklagten vorgekommen und sei behandlungsbedürftig. Unter dem Einfluss dieser Drogen habe die Persönlichkeitsstörung richtig durchschlagen können.

Es sei in der Zukunft auch ein „stabiles soziales Umfeld“ vorzubereiten – der Brandstifter hat keine Wohnung mehr, ist also ohne Wohnsitz und Arbeit, zudem fehlen ihm soziale Kontakte. Hier gelte es nun, einen stabilen Rahmen zu schaffen, quasi einen stabilen Empfangsraum für die Zeit nach der Inhaftierung. Die Strafe können aus den vorgenannten Gründen nicht auf Bewährung ausgesetzt werden, ebenso wenig die Unterbringung nach Paragraf 63 in der Psychiatrie. Eine Entziehungsanstalt komme nicht in Betracht, da bei der Tat im vorliegenden Fall keine Rolle gespielt habe – er wurde nur als Brandbeschleuniger zum Legen des Brandes im Dachstuhl verwendet.

Der Richter betonte, dass beim Täter eine überdauernde psychische Erkrankung vorliege – die schwere Persönlichkeitsstörung lasse sich ohne Behandlung nicht zurückbilden oder in Griff kriegen. Aufgrund der eingeschränkten Schuldfähigkeit des Angeklagten, die der psychiatrische Gutachter bescheinigte, sei der junge Mann nur ein geschränkt in der Lage, sein Handeln zu steuern.

Den Tod ander Bewohner billigend in Kauf genommen

Nach einem Familienstreit war es im November 2022 zum Brand in einem Mehrfamilienhaus im Rottenburger Kreuzerfeld gekommen. Der Angeklagte habe damals den Tod oder auch schwere Verletzungen der anderen Bewohner im Haus billigend in Kauf genommen.