Fixiergurte in der Psychiatrie. Foto: Rikke – Stock.adobe.com

Das mit Spannung erwartete Urteil im Krankenpfleger-Prozess vor dem Arbeitsgericht in Pforzheim ist gefallen.

Freudenstadt - Die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt (KLF) haben Daniel M. (Name geändert) demnach zu Recht fristlos gekündigt, weil er einen von der Polizei angelieferten Patienten misshandelt haben soll.

Richter Lutz Haßel hatte am Schluss der Verhandlung vor mehr als zwei Wochen gesagt: "Das Urteil kann dauern. Wir müssen noch einmal die Zeugenaussagen genau analysieren." Denn: Es stand die belastende Aussage von Krankenpfleger Karsten T. (42, Name geändert) gegen die Aussagen von Psychiatriepfleger Daniel M. und zwei Polizisten, die von einer Misshandlung nichts mitbekommen haben.

Daumen ins Auge gedrückt

Der Vorfall: Am 22. Juli vorigen Jahres gegen 22 Uhr im Krankenhaus Freudenstadt. Die beiden Polizisten vom Polizeirevier Horb hatten einen betrunkenen, randalierenden Mann in die Notaufnahme gebracht, nicht zum ersten Mal, wegen Körperverletzung und in Handschellen. Erst war nur Pfleger Karsten T. vor Ort, der beruhigen wollte. Die Polizisten hatten Angst, dass der Festgenommene erneut ausrastet und andere verletzt. Sie waren froh, als Daniel M. aus der Psychiatrie dazukam und half, den Patienten zu fixieren.

Nach fortlaufenden Beleidigungen soll Daniel M. den Patienten mit dem Knie in den Bauch und mit dem Daumen ins Auge gedrückt haben. So beschrieb Karsten T. die Szene. Die beiden Polizisten haben von diesem Vorfall nichts mitbekommen, wie sie im Zeugenstand des Arbeitsgerichts gesagt hatten.

Doch das Gericht hat jetzt entschieden: Die Entlassung von Daniel M. war korrekt. An den Aussagen des Belastungszeugen gebe es keinen Zweifel. Er habe auch nicht versucht, seinen Kollegen zu belasten oder "anzuschwärzen". Laut Arbeitsgericht Pforzheim habe der Zeuge seine Beobachtungen nicht unmittelbar dem Dienstvorgesetzten oder der Personalabteilung mitgeteilt, um den Kläger zu belasten, sondern Rat und Hilfe bei einer beschäftigten Ärztin gesucht, da in der Vorfall belastet habe.

Richter: Zeuge glaubwürdig

Noch ein Plus für die Glaubwürdigkeit von Pfleger Daniel T: "Weder hat der Zeuge schlicht das wiedergegeben, was er bereits in den zeitnah gefertigten Gedankenprotokollen schriftlich niedergelegt habe", noch habe er sich auf die damaligen Angaben beschränkt. Die Angaben seien "nicht auswendig gelernt", sondern "aus der Erinnerung geschöpft" worden.

Polizist war draußen

Wie glaubwürdig sind die Polizisten? Die Kammer hat auch hier genau hingehört. Ein Polizist habe selbst gesagt, dass er nicht die ganze Zeit im Raum gewesen sei. Sein Kollege habe zwar gesagt, dass er die ganz Zeit dabei gewesen sei. Aber, so die Kammer: Der Polizist habe geschildert, dass er dabei gewesen sei, bis der Patient entweder auf Station gewesen oder die Übergabe bereits gemacht gewesen sei. Eine Erinnerung sei dem Polizist nach seinen Bekundungen nicht konkreter möglich gewesen, da sich seinerzeit viele vergleichbare Sachverhalte zugetragen hätten. Die Angaben diesen Zeugen waren nach Auffassung der Kammer, selbst wenn man sie für glaubhaft erachte, "nicht geeignet", die Glaubwürdigkeit des Zeugen Daniel T. zu erschüttern.