Der Standort für potenzielle Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Stetten wird konkret. Der Ortschaftsrat kann sich das Gebiet zwischen B 27 und dem Ziegelbach als Standort durchaus vorstellen. In der jüngsten Sitzung wurden dazu Prüfkriterien bekannt.
Wie bereits bekannt ist, liegt der Stadt Hechingen eine Anfrage des Fürstenhauses von Sigmaringen vor, auf Grundstücken ihrer Gemarkung Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu errichten und zu betreiben, die zu diesem Zweck an Dritte verpachtet werden.
In Stetten gehören dem Fürstenhaus Grundstücke von zwölf Hektar, Freiflächen-Photovoltaikanlagen sollen an drei Standorten installiert werden. In vorherigen Sitzungen habe sich laut Stettens Ortsvorsteher Otto Pflumm die Tendenz ergeben, dass der Bau zwischen Festhalle und Friedhof „nicht gehen“ würde. Ein Bau zwischen Bahnlinie und Erlenstraße sei dazu grenzwertig, mehrere Anwohner hätten Pflumm ihre Sorgen vorgetragen. Eine Installation zwischen der B 27 und dem Ziegelbach könne jedoch akzeptiert werden.
Prüfschema anderer Kommunen herangezogen
Doch welche Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik sollen künftig gelten? In der jüngsten Ortschaftsratssitzung am Dienstagabend ging Pflumm auf das derzeitige Prüfschema ein. Dieses basiere auf Prüfschemen anderer Kommunen sowie auf Reaktionen aus der Bevölkerung.
Deutlich wird darin: Keine Freiflächen-Photovoltaikanlagen dürfen auf Grundstücken in Siedlungsflächen, auf Bauerwartungsland, in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Überschwemmungsflächen, Grünzügen, Vorranggebieten für Landwirtschaft, Bereichen auf besonderer Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild – insbesondere auf Grundstücken, die dem Friedhof, Wanderwegen, Aussichtspunkten und Grillstellen angrenzen – gebaut werden.
Regionale Wertschöpfung im Fokus
Bei der Installation solle dazu viel Wert auf die regionale Wertschöpfung gelegt werden. Heißt: Bürger, Stadtwerke und hiesige Unternehmen sollen Investitionsmöglichkeiten erhalten, der erzeugte Strom direkt in der Stadt verbraucht werden und die Betreiberfirma ihren Sitz in Hechingen haben. Der lokale Bezug wird auch in dem Punkt deutlich, dass die Stadtwerke in das Projekt eingebunden werden sollen und der Wartungsvertrag der Anlage mit lokalen Handwerksbetrieben geschlossen wird. Weiter müsse in Betracht gezogen werden, die Abgabemöglichkeit von 0,2 Cent pro Kilowattstunde nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz zu nutzen.
Landwirte sollen aufgeklärt werden
Pflumm erläutert weiter: Landwirte sollen transparent zu den Chancen und Risiken informiert werden und dürfen Angebote für Pflegeverträge abgeben. Ihnen soll ein Angebot an einer finanziellen Beteiligung geboten werden. Ortsansässige Naturschutzverbände dürfen beim Projekt dazu ein Wörtchen mitreden. Auch damit keine Gifte oder Dünger eingesetzt, gebietsheimisches Saatgut verwendet und die Bewirtschaftung der Solarparkflächen an das Solarparkkonzept angepasst werden. Das heißt, die Hybridnutzung der Freiflächen-Photovoltaik und die weitere landwirtschaftliche Nutzung als Acker, Wiese oder Weide soll gesichert werden.
Dieses Prüfschema fand beim Gremium und Pflumm Anklang. Pflumm wünschte sich zudem, dass landschaftliche Fläche nicht entzogen werden dürfen, denn diese sei in Stetten ohnehin knapp. Christian Buckenmayer gab jedoch zu Bedenken. „Es gibt mehr als genug versiegelte Flächen, die mehr als ausreichend für die regenerative Stromerzeugung sind.“
Hechinger Teilorte wollen Synergieeffekte nutzen
Das weitere Vorgehen: Am 4. und 5. Dezember werden in Sickingen respektive Stein die Ortsvorsteher der betroffenen Gemeinden über das Thema. Damit wollen die Teilorte Synergieeffekte nutzen.