Beleidigungen, die im Internet geäußert werden, können für den Verfasser üble Folgen haben. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Nach einem üblen Posting gegen eine Mitarbeiterin der Volksbank Lahr zeigte Chef Peter Rottenecker den Verfasser an. Was machen andere Arbeitgeber in solchen Fällen?

Hasskriminalität soll nicht ungesühnt bleiben, nur weil sie im Netz stattfindet: Das ist die Botschaft, die Peter Rottenecker nach üblen Postings gegen eine Mitarbeiterin nach außen trug. „Jetzt ist eine Grenze erreicht“, so der Volksbank-Chef und wendete sich in einem Post auf der sozialen Plattform „LinkedIn“ an die Öffentlichkeit.

 

In mehreren Kommentaren war eine Mitarbeiterin der Volksbank auf sexistische und herabwürdigende Weise beleidigt worden. Bei der Öffentlichmachung der Kommentare unter dem Facebookvideo blieb es indes nicht – Rottenecker zeigt den Verfasser, der leicht identifiziert werden konnte, an (wir haben berichtet).

Für diese Vorgehensweise bekommt die Lahrer Volksbank viel Beifall von anderen Unternehmen. Christoph Meichsner , Pressesprecher der SWEG, äußerte seine „volle Unterstützung“. „Als Nahverkehrsunternehmen, das täglich Zehntausende Menschen befördert, steht die SWEG im Blickpunkt der Öffentlichkeit und hat nahezu täglich auch mit verächtlichen Kommentaren in den Sozialen Medien zu tun“, so Meichsner.

Ermahnungen zu einem höflicheren Verhalten im Sinne der „Nettiquette“ seien alltäglich, beleidigende Kommentare und solche, die persönliche Daten von Mitarbeitern enthielten, würden gelöscht. Eine Anzeige habe man bei der SWEG aber noch nicht erstatten müssen.

Kritische Posts tauchten auch auf den Kanälen der Offenburger Sparkasse immer wieder auf, berichtet deren Pressesprecher Klaus Fey – „allerdings nicht in dieser Ausprägung“. Generell sei negatives Feedback erlaubt und auch erwünscht: „Kritik – ob über Social Media, sonstige digitale oder analoge Kanäle oder im persönlichen Gespräch – begegnen wir freundlich aber bestimmt. Wir nehmen jede Beschwerde und jede Kritik ernst und versuchen dabei, eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten zufrieden sein können.“

Das Landratsamt dokumentiert alle schweren Vorfälle

Alle von unserer Redaktion angefragten Unternehmen sowie Behörden äußerten ihr Bestreben, Konflikte mit unzufriedenen Kunden einvernehmlich zu bereinigen und auf rechtliche Schritte zu verzichten – solange eine gewisse Grenze nicht überschritten werde. Die Verwaltung der Stadt Lahr war nach Angaben von Social-Media-Managerin Nadja Heine allerdings schon gezwungen, diesen letzten Schritt zu gehen – der Verfasser einer Hassnachrichten sei angezeigt worden.

Grundsätzlich werde genau abgewogen, wie einzelne Kommentare zu bewerten seien. Manche würden einfach gelöscht, bei anderen „emotionalen Postings und Formulierungen, die in einem Graubereich liegen, arbeiten wir darauf hin, Sachlichkeit herzustellen“, sagt Heine. „Bei Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte prüfen wir, rechtliche Schritte einzuleiten.“

Zum Schutz ihrer Mitarbeiter greifen die Ämter und Unternehmen vor allem auf sogenannte „Social Media Guidelines“ zurück. Das sind Leitfäden, die beispielsweise Tipps zum Umgang mit Kritik oder bei einem Shitstorm geben. Auch das Landratsamt sagt: „Der Schutz unserer Mitarbeitenden hat für uns oberste Priorität.“

Insgesamt kämen schwerwiegende Vorfälle nur selten vor, heißt es in der Stellungnahme der Kreisbehörde weiter. Trotzdem habe es bereits Situationen gegeben, „in denen Mitarbeitende während ihrer Arbeit gefilmt wurden und man ihnen angedroht hat, die Aufnahmen zu veröffentlichen. Wir nehmen solche Situationen sehr ernst, dokumentieren sie sorgfältig und reagieren umgehend.“

Auf Nachfrage berichtete Pressesprecherin Laura Kirschniok, diese Drohung sei nicht in den Sozialen Medien ausgesprochen worden, sondern mündlich. Auf eine Anzeige habe man damals verzichtet, allerdings habe man genau beobachtet, ob entsprechendes Videomaterial tatsächlich online gestellt würde. Das sei nicht geschehen.