Das Landgericht Rottweil wirft zwei Männern erpresserischen Menschenraub vor. Foto: Nädele

Vor dem Landgericht Rottweil beginnt der Prozess gegen zwei Männer aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis, die einen Bekannten entführt und unter Druck Geld gefordert haben.

Vor der Ersten großen Jugendkammer des Landgerichts Rottweil hat am Dienstag der Prozess gegen zwei Männer aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis begonnen.

 

Die Staatsanwaltschaft wirft den 28 und 22 Jahre alten Angeklagten erpresserischen Menschenraub vor. Im Dezember 2023 sollen sie gemeinsam mit einem weiteren Beteiligten versucht haben, sich Geld zu beschaffen, und schließlich unter Gewaltanwendung 1000 Euro bei einer Bekannten des Opfers erpresst haben.

Laut Anklage sollen die Männer zunächst andere Wege gesucht haben, um an Bargeld zu gelangen. Als dies scheiterte, forderten sie den späteren Geschädigten unter Gewaltandrohung zur Herausgabe von Geld auf. Unter Druck händigte der 22-Jährige den jetzt Angeklagten seine EC-Karte aus und wurde gezwungen, in sein eigenes Auto zu steigen. Während der Fahrt kontaktierte einer der Angeklagten die Freundin des Opfers und verlangte unter der Drohung, ihrem Partner etwas anzutun, die Zahlung von 1000 Euro. Die Frau ging auf die Forderung ein und übergab das Geld.

Keine Angaben zum Tathergang

Am ersten Verhandlungstag erschienen beide Angeklagte mit ihren Verteidigern, machten jedoch lediglich Angaben zur Person und nicht zur Sache. Deie Kammer ließ sich die bisherigen Lebenswege schildern.

Beim 28-jährigen türkischen Staatsbürger zeigte sich demnach früh ein schwieriger Lebensverlauf: wiederholtes Schulschwänzen, abgebrochene Ausbildungen und mehrere Vorstrafen – unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Drogendelikten und Zwangsprostitution. Auf den Hinweis des Richters, er sei trotz einer „klugen Familie“ immer wieder gescheitert, entgegnete der Angeklagte trotzig: „Ich bin auch klug, in einer klugen Familie kann man nur klug aufwachsen.“

Aussagen werden verweigert

Der zweite Angeklagte, ein 22-jähriger Deutscher, schilderte Schlafstörungen und Depressionen seit Beginn des Verfahrens. Er steht kurz vor dem Abschluss seiner Ausbildung, ist jedoch ebenfalls bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten und hat drei Einträge im Bundeszentralregister.

Als Nebenkläger erschien der 22-jährige Geschädigte. Er vermied konsequent den Blickkontakt mit den Angeklagten und äußerte sich nur zögerlich. Seine Angaben blieben teils vage, etwa: „Auf dem Weg ist etwas dazwischengekommen.“ Schon bald machte er von seinem umfassenden Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Aus der Vernehmung seines Vaters wurde deutlich, dass der Sohn in der Vergangenheit mit erheblichen Drogenproblemen zu kämpfen hatte und bereits in zwielichtige Geschäfte geraten war. Der Vater berichtete zudem, sein Sohn sei nach der Tat völlig aufgebracht bei ihm erschienen und habe erzählt, er sei entführt worden. Schlüssel, EC-Karte und Rucksack seien ihm abgenommen worden. Zwar habe er seinem Sohn zunächst Glauben schenken wollen, doch aufgrund früherer Drogenerfahrungen und psychotischer Episoden sei er unsicher gewesen, ob die Schilderungen zuträfen.

Fortsetzung folgt

Die Freundin des Opfers sagte ebenfalls aus: Sie habe am Tatabend Nachrichten vom Handy ihres Partners erhalten – darunter die Drohung: „Wenn du ihn wiedersehen willst, brauchen wir Geld.“ Diesen Forderungen sei sie nachgekommen.

Der Prozess wird am Donnerstag, 4. September, fortgesetzt.