Kurz vor Prozessbeginn am Landgericht Rottweil: Der Angeklagte (links) verbirgt sein Gesicht. Foto: Behrens

Weil er seine Mutter mit einem Fleischklopfer getötet haben soll, steht ein 21-jähriger Schramberger vor Gericht – und gesteht beim Prozessauftakt unter Tränen.

Der Schwurgerichtssaal im Landgericht Rottweil ist bis auf den letzten Platz gefüllt. Zusätzliche Stühle müssen herangeschafft werden, damit alle Nebenkläger, Angehörigen und Pressevertreter Platz finden. Die Anspannung ist greifbar, als der 21-jährige Angeklagte den Saal betritt – ein gebürtiger Schramberger, dem vorgeworfen wird, seine Mutter am 20. Februar im Streit mit einem Fleischklopfer erschlagen zu haben. Die Schuldfrage steht nicht mehr im Raum. Der junge Mann hat die Tat am ersten Verhandlungstag in wesentlichen Teilen eingeräumt. Im Mittelpunkt des Prozesses steht nun die Bewertung: Handelte er heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen – also Mord – oder in einer affektgeladenen Ausnahmesituation, was rechtlich als Totschlag gewertet werden könnte?

 

Finanzieller Ruin als Konfliktauslöser

Nach dem Tod des Vaters im Jahr 2022 hatte der Angeklagte in Absprache mit seiner Mutter eine Vollmacht über die Familienfinanzen erhalten. Laut Anklage soll er das Vermögen weitgehend verprasst haben. Das gemeinsame Konto wies nur noch drei Euro auf, die Kreditkarte war mit 6000 Euro überzogen, der Lohn der Mutter bereits gepfändet. Auch die Miete wurde nicht mehr gezahlt. Irgendwann sei seine Mutter dahinter gekommen und habe ihren Sohn damit konfrontiert. Am Tag vor der Tat habe der Angeklagte gestanden, das Geld ausgegeben zu haben. Laut seiner Aussage sei es jedoch nicht sofort zum Streit gekommen – im Gegenteil: Mutter und Sohn hätten sich am Tag vor der Tat ausgesprochen und gegenseitig die Verantwortung für das Finanzdebakel übernommen.

Der Tag der Tat

„Meine Mutter ist gerade von der Arbeit nach Hause gekommen“, schilderte der Angeklagte mit stockender Stimme. Er habe zu diesem Zeitpunkt gekocht – Hähnchenfilet sollte es geben – und den Fleischklopfer noch in der Hand gehalten. „Ich hatte schon den ganzen Tag überlegt, ob ich ihr beichten soll, dass ich kein Ausbildungsverhältnis habe“. Dann habe er es ihr erzählt: „Sie ist komplett ausgerastet, hat geschrien und mir zwei Ohrfeigen gegeben. Ich bekam Panik – und dann habe ich zugeschlagen.“ Etwa zehnmal soll er laut Anklage auf seine Mutter eingeschlagen haben, bis das Werkzeug zerbrach, erst dann habe er wieder aufgehört.

„Ich kann mich an nichts erinnern. Erst als ich sie tot auf dem Boden gesehen habe, wurde mir klar, was ich getan habe.“ In Folge dessen, erzählt er, sei er „gefühlt erst einmal zwei Stunden regungslos dagestanden“. Was folgte, beschreibt der Angeklagte als „funktionieren ohne zu denken“. Er ging einkaufen und besorgte Blut- und Fleckenentferner und zudem zwei Energydrinks, da er Besuch erwartete. Er habe alle Blutflecken entfernt. Während sein Kumpel ahnungslos in der Wohnung war, lag die tote Mutter im Schlafzimmer.

Am nächsten Tag, als seine Mutter bereits als vermisst gemeldet wurde, versteckte er sie in einer Auto-Dachbox, die in der Wohnung stand. Aus „Verzweiflung“, weil sich die Polizei bereits angekündigt hatte. Als er die Box in den Keller transportieren wollte, blieb diese stecken. Dann klingelte die Polizei. Die Beamten entdeckten die Leiche in der Box und nahmen ihn fest.

Emotionale Erklärung

Unter Tränen las der 21-Jährige eine Erklärung vor, die er in seiner Zelle verfasst habe. Immer wieder bedeckt er sein Gesicht mit den Händen, um den Blicken seiner Familienmitglieder zu entgehen. „Ich wollte das alles nicht. Ich weiß nicht, wie es so weit kommen konnte. Ich habe alle verraten, belogen und enttäuscht. Meine Familie verachtet mich, meine Freunde schämen sich. Es gibt nichts, was ich sagen kann, um das rückgängig zu machen. Es tut mir nur unendlich leid.“ Einen Punkt wies er jedoch entschieden zurück: „Ich wollte sie nie töten.“

Neben dem Tötungsdelikt steht der Angeklagte auch wegen Besitzes jugendpornografischer Inhalte vor Gericht. Diesen Vorwurf räumte er ohne Einschränkung ein. Für den Prozess sind vier Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll am 12. November fallen. Bis dahin wird das Gericht klären müssen, ob der Angeklagte gezielt handelte – oder im Affekt.