Ein 28-Jähriger steht seit Montag in Offenburg vor Gericht. Er soll einer zunächst Minderjährigen immer wieder massiv nachgestellt haben.
Er habe mit den Vögeln gesungen, eine neue Religion gründen wollen und geglaubt, ihm könnten Federn wachsen: Vor dem Landgericht Offenburg schilderte der 28-jährige Beschuldigte am Montag sein bisher teils von Drogenkonsum, Wahnvorstellungen und Wohnungslosigkeit geprägtes Leben.
Dabei berichtete der Deutsche – er selbst bezeichnete sich als „ein Viertel Afrikaner“ – freimütig und teils heiter, schien mehrfach aber auch den Tränen nahe.
Sein Vater sei früh am Drogenkonsum gestorben. Dennoch habe er selbst immer wieder Ecstasy, LSD, Kokain, Cannabis und andere Rauschmittel konsumiert. Die ihm vorgeworfenen Taten räumte der 28-Jährige teils ein oder stellte sie etwas anders dar als angeklagt. Er sprach von „Kindskopf-Delikten“.
Mehrere Delikte werden angeklagt, eines ist die Nachstellung
Die Staatsanwaltschaft beurteilt das freilich anders. Sie erhebt eine ganze Reihe von schweren Vorwürfen: darunter Körperverletzungen, einen Einbruch, die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten – und insbesondere die Nachstellung einer zunächst Minderjährigen.
Diese habe er 2013 als Sechsjährige in der Nachbarschaft kennengelernt, habe sich spätestens 2017 – im Alter von 19 Jahren – in die dann Elfjährige verliebt und sie später 2020 und 2021 eine Zeit lang „ununterbrochen kontaktiert“, referierte Staatsanwalt Dominik Nasall. Der Beschuldigte habe dabei eine Vielzahl von Polizeieinsätzen und Strafanzeigen ausgelöst.
Die Anklage sprach unter anderem von „Telefonterror“, dass der Beschuldigte nachts vor der Tür der Familie stand, Briefe schrieb und gar Frösche in den Briefkasten warf. Nach einer längeren Pause – er lebte zeitweise nicht mehr in Offenburg – habe der heute 28-Jährige die Nachstellungen im Sommer 2025 wieder aufgenommen.
Bei einer Begegnung im Straßenverkehr soll er gar die Heckscheibe des Autos der jungen Frau eingeschlagen haben. In der Folge der Nachstellungen leide die mittlerweile erwachsene Frau unter Angstzuständen und sei „erheblich traumatisiert“.
28-Jähriger nennt Sorge als Motiv für Nachstellungen
Die Ausführungen des Beschuldigten zu den einzelnen Vorfällen waren teils wirr, im Vergleich zur Version der Anklage meist verharmlosend. So war es laut seiner eigenen Angaben Sorge um die Geschädigte, die ihn zu den ständigen Kontaktaufnahmen getrieben habe. „Ich habe sie beschützen wollen“, betonte der 28-Jährige.
Vor Gericht leugnete er auf Nachfrage des vorsitzenden Richters Matthias Eckelt „körperliches Interesse“ an der zunächst Minderjährigen. „Es waren fürsorgliche Gefühle, als wäre sie meine Tochter, Schwester oder mein Patenkind“, schilderte der 28-Jährige. Nachfragen der anwesenden psychiatrischen Sachverständigen machten jedoch deutlich, dass er das in vorangegangenen Gesprächen durchaus anders dargestellt haben muss.
„Ich konnte mich nicht von ihr verabschieden. Ich hatte eine Psychose, ich hab morgens und abends an sie gedacht“, beschrieb der Beschuldigte, wieso er selbst als deren verzweifelte Mutter ihn darum bat, nicht von der jungen Frau lassen habe können.
Staatsanwaltschaft hält Beschuldigten für schuldunfähig
Aufgrund einer psychischen Erkrankung hält die Staatsanwaltschaft den 28-Jährigen für schuldunfähig. „Der Beschuldigte leidet an einer schizoaffektiven Störung. Er war nicht in der Lage, das Unrecht einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln“, erläuterte Nasall. Das Gericht muss auf Antrag der Staatsanwaltschaft nicht über Schuld oder Unschuld entscheiden, sondern ob der Beschuldigte auf unbestimmte Zeit in einer Psychiatrie untergebracht werden soll.
Beim Prozessauftakt wurde deutlich, dass der 28-Jährige das nicht möchte. Er befindet sich seit Juli 2025 auf Anweisung des Amtsgerichts Offenburg in der Psychiatrie. „Ich hatte viel Zeit, über sich nachzudenken“, erklärte er. Dass er nun dort sei und Medikamente nehmen müsse, empfinde er als grundsätzlich positiv. Er habe sich vorgenommen, ein „anständiges Leben“ zu führen. Mit einem Wohnsitz, einem festen Job, den richtigen Medikamenten – und ohne Drogen – könne ihm das gelingen, zeigte sich der 28-Jährige überzeugt.
An der Geschädigten habe er kein Interesse mehr. „Ich habe mir die ganze Zeit Gespräche mit ihr vorgestellt. Jetzt habe ich aber die Einsicht gewonnen, dass es nur Einbildung war und sie gar nichts von mir will.“ Er empfinde Reue über seine „Ausraster“ und den Schaden, den er angerichtet habe.
So geht’s weiter
Der Prozess wird mit einem Kurztermin am 9. Februar fortgesetzt. Am 11. Februar folgt dann die Aussage der jungen Frau, der der 28-Jährige nachgestellt haben soll. Der letzte Verhandlungstermin ist für den 2. März angesetzt.