Wegen versuchten Totschlags muss sich ein Barkeeper eines Hotels im Kreis Freudenstadt vor dem Landgericht Rottweil verantworten. Vor rund einem Jahr soll der 36-jährige Mann einen Gast des Hotels angegriffen und dabei schwer verletzt haben.
Zwei Justizvollzugsbeamte brachten am Freitagmorgen den Angeklagten in den Gerichtssaal des Landgerichts in Rottweil. Der 36-Jährige wirkte ruhig, fast gelassen, als die Anklageschrift verlesen wurde.
Dabei sind die Vorwürfe gegen den Mann äußerst schwerwiegend. Vor rund einem Jahr, in der Nacht auf den 25. September soll der Mann, der damals als Barkeeper in einem Hotel im Kreis Freudenstadt arbeitete, einen Gast angegriffen haben. Und das auf besonders brutale Art und Weise.
Immer wieder zugeschlagen
Laut Staatsanwältin hat der 36-Jährige mit einem Bierkrug dem Gast auf den Kopf geschlagen. Die Seitenfläche des Bierkrugs traf dabei so heftig auf den Schädel des Gastes auf, dass das Glas zerbrach. Danach habe der Angeklagte zu einem weiteren Bierkrug gegriffen und erneut zugeschlagen. Diesmal traf der Krug mit der Griffseite auf den Kopf.
Auch bei diesem zweiten Schlag ging der Bierkrug zu Bruch, so dass sich der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft „mindestens noch einen Bierkrug nahm“ und auf den Gast einschlug. Nun griff der Begleiter des Angegriffenen ein und versuchte ihn vom Bartresen wegzubringen.
Doch unter dem Vorwand, sich um den schon schwer verletzten Gast kümmern zu wollen, habe sich der Angeklagte erneut genähert. Er habe sich heruntergebeugt und gesagt: „Na, jetzt siehst du es, jetzt weißt du es.“ Danach habe er noch mal mit einem Bierkrug zugeschlagen. Diesen Schlag habe der Gast aber mit den Armen abwehren können.
Täter und Opfer seien dann zu Boden gestürzt. Laut Anklage kam es dann zu einem Gerangel. Erst als ein weiterer Zeuge hinzugekommen sei, habe der Angeklagte erkannt, „dass er die Tat nicht vollenden könnte“, so die Staatsanwältin. Der Barkeeper sei daraufhin geflohen.
Wochenlang auf der Flucht
Offenbar gelang es dem mutmaßlichen Täter, sich einige Zeit der Verhaftung zu entziehen. Am 30. November 2022 wandte sich die Polizei mit einer Personenbeschreibung an die Öffentlichkeit und bat um Hinweise. Mit Erfolg: Am 1. Dezember nahm die Polizei den mutmaßlichen Täter in einem Hotel in Reutlingen fest. Zuvor war laut Polizei ein entscheidender Hinweis eingegangen. Der Mann wurde dem Haftrichter vorgeführt und kam in Untersuchungshaft.
Für den Hotelgast hatte der Angriff schwerwiegende Folgen. So erlitt er laut Staatsanwältin ein Schädelhirntrauma. Noch heute leide der Mann unter Schwindelanfällen. Zudem sei der Begleiter des Mannes durch die herumfliegenden Glassplitter verletzt worden.
Tod in Kauf genommen
Beim Prozessauftakt am Freitagmorgen warf die Staatsanwältin dem Angeklagten deshalb vor, den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen zu haben. Er wurde daher angeklagt wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Aus verfahrenstechnischen Gründen wurde beim Prozessauftakt am Freitagmorgen nur die Anklageschrift verlesen. Die Verhandlung soll am Freitag, 22. September, fortgesetzt werden. Dann kann sich der Angeklagte zu den Vorwürfen äußern. Ein Urteil wird derzeit für den 17. Oktober erwartet.