Ein Sulgener Hausbesitzer fühlte sich von der Kamera im Garten seines Nachbarn überwacht und hat dagegen geklagt. (Symbolbild) Foto: dpa/Patrick Pleul

Ein Hausbesitzer fühlte sich von der Kamera im Garten seines Nachbarn überwacht und hat dagegen geklagt. Die Beweisaufnahme setzte der Richter vor Ort in Schramberg an.

Öffentlicher Ortstermin des Amtsgerichts Oberndorf in einer kleinen Sackgasse im Stadtgebiet von Schramberg. Es handelt sich um ein reines Wohnviertel, mit Ein- und Mehrfamilienhäusern bebaut. Der Amtsrichter aus Oberndorf parkt sein Fahrzeug etwas abseits an der Hauptstraße, zieht am Auto seine Richterrobe an und geht die Stichstraße hoch. Am Ende liegen zwei Häuser, die jeweiligen Eigentümer stehen davor, jeder mit einem Rechtsanwalt an seiner Seite. Die vier Männer schweigen, die Mienen sind ernst, Anspannung ist spürbar.

 

„Überwachungsdruck“

Es geht beim Nachbarschaftsstreit diesmal nicht um die Klassiker Ruhestörung, üble Gerüche oder überhängende Baumzweige, sondern um eine Überwachungskamera. Die hat Nachbar Eins hinter seinem Haus hoch oben an einem Mast befestigt und auf die Rückfront ausgerichtet. Ob sie trotz seitlicher Blende auch die gemeinsame Zufahrt zu den beiden Häusern erfasst, ist unklar.

Nachbar Zwei fühlt sich durch die Kamera überwacht, wenn er über die Stichstraße sein Grundstück verlässt oder nach Hause kommt, er empfindet das als „Überwachungsdruck“ und hat dagegen geklagt.

Richter nimmt Sachlage in Augenschein

Der Richter blickt auf seine Uhr: Pünktlich um 10 Uhr beginnt er die Beweisaufnahme. Er geht die Stichstraße runter und wieder hoch bis zum Ende bei der Garage von Nachbar zwei. Von dort prüft er, ob er trotz seitlicher Blende auch den Linsenbereich der Kamera erkennen kann, denn darauf würde es ankommen. „Sehe ich auch die Linse oder nur Teile der Kamera?“, erklärt der Richter. Das Ergebnis ist für ihn nicht eindeutig.

Im nächsten Schritt gilt es, das Kamerabild live im Wohnzimmer von Nachbar Eins zu sichten. Nachbar Eins will nicht, dass Nachbar Zwei sein Haus betritt, auch dessen Anwalt soll draußen bleiben. Der Anwalt muss mit, erklärt ihm der Richter, so will es das Verfahren. Auch der Pressevertreter darf wegen der Öffentlichkeit der Verhandlung mit ins Wohnzimmer.

Auf dem Großbildschirm

Dort zeigt der TV-Großbildschirm das Kamerabild der Rückfront des Hauses gestochen scharf. Von der Zufahrt ist nichts zu erkennen. Dass es kein gefaktes Standbild ist, wird deutlich, als man die Hauskatze auf dem Bildschirm und ins Wohnzimmer hinaus- und wieder hereinlaufen sieht und sie dabei an den Beinen der Besucher vorbeikommt. Der Richter macht mit seinem Handy ein Foto des Bildschirms für die Akten.

Weitere Kameras im Spiel?

Allerdings werden auf dem Bildschirm von der Software drei weitere Kameras angezeigt. Könnte es weitere geben, die die Zufahrt zeigen? Es sind aber anscheinend keine weiteren angeschlossen: Nachbar Eins dreht zum Beweis die Technik neben dem Monitor um: Es gibt nur ein Kamerakabel.

 Nachdem das klar ist, gehen alle wieder hinaus vor das Haus. Der Richter zeigt Nachbar Zwei das Foto des Monitors und sagt, dass er die Rechtssache eigentlich jetzt schon entscheiden könnte und dass die Klage des Nachbarn Zwei gegen Nachbar Eins wohl abzuweisen wäre.

Keine Einigung

Der Anwalt von Nachbar Zwei hält dagegen, dass der Überwachungsdruck weiter bestünde: Sein Mandant fühle sich durch die installierte Kamera überwacht. Der Richter deutet an, dass er nach der Besichtigung der Kamera mit dem Überwachungsdruck ein Problem habe. Da aber beide Seiten erklären, dass sie an ihren Positionen festhalten, schließt der Richter die Beweisaufnahme und wird bei einem Folgetermin die Entscheidung fällen, dann wieder im Verhandlungssaal im Amtsgericht Oberndorf.

Geht es „nur“ um die Kamera?

Beim Ortstermin wird noch zweierlei deutlich: Zum einen lässt die nonverbale Interaktion der beiden Nachbarn beim Ortstermin vermuten, dass es nicht nur um die Kamera geht, sondern dass es um das nachbarschaftliche Verhältnis grundsätzlich nicht gut bestellt ist. Und zum andern, dass Konflikte um Kameras das Zeug haben zu einem weiteren Klassiker auf der Liste der Streitpunkte zwischen Nachbarn.