Beim Altensteiger Vergewaltigungsprozess hat eine Betreuerin des mutmaßlichen Opfers ausgesagt. Sie zeichnet ein Bild von einer schweren Kindheit und einem fragilen Selbstbewusstsein.
Eine damals 17-Jährige soll in Altensteig vergewaltigt worden sein. Augenzeugen der Tat gibt es nicht, die Beweisführung dreht sich im Prozess maßgeblich um die Frage: Ist die heute 18-Jährige glaubwürdig? Daran waren in den vorhergegangenen Verhandlungen Zweifel aufgekommen. Nun wurde eine Betreuerin aus der Wohngruppe vernommen, in der die Teenagerin lebt. Sie zeichnet ein wesentlich positiveres Bild von der Wahrheitsliebe der Teenagerin.
Sie ist der Meinung, dass das mutmaßliche Opfer – auch durch die schwere Kindheit – von sich selbst ein Bild aufgebaut habe, in dem die Ansicht „Ich kriege es hin“ zentral sei. Dieses Eigenbild könne mit der Realität in Konflikt geraten. Der Vater, zu dem mittlerweile kein Kontakt mehr besteht – auf Wunsch beider Seiten – habe im Telefonat mit der Wohngruppe erklärt, dass bei seiner Tochter viel nachgefragt werden müsse, da sie es mit der Wahrheit nicht immer so genau nehme. Sie selbst könne das aus ihren Erfahrungen so nicht berichten, erklärt die Betreuerin.
Die heut 18-Jährige hatte wohl eine sehr schwere Kindheit. Die Mutter ist, wie es im Prozess herauskam, schwer psychisch krank, der Vater sei cholerisch und narzisstisch. Sie habe sich schon sehr früh selbst versorgen müssen. In einem Arztbericht wird erläutert: „Sie habe das Gefühl gehabt, nie gut genug gewesen zu sein.“ So habe sie schon vor ihrer Einschulung lesen und schreiben können müssen, weil der Vater dies verlangt habe.
Rationale Maske zur Bewältigung
Als sie anfangs in die Wohngruppe kam, wurde die mögliche Vergewaltigung, die derzeit verhandelt wird, kaum angesprochen. Erst mit der Zeit habe sie angefangen, davon zu erzählen, aber nicht sehr tiefgehend. „Wenn sie darüber gesprochen hat, dann wirkte sie sehr distanziert von sich selbst.“ Das Mädchen setze eine rationale Maske auf. „Es war ihr auch nicht sehr angenehm, darüber zu sprechen.“
So sei es auch, wenn es um die Zeit gehe, wo sie noch bei ihrem Vater lebte. „Sie hat erzählt, dass es ihr da nicht ging und auch körperliche Gewalt bestand“, berichtet die jetzige Betreuerin. „Ich denke, es ist eine Bewältigungsstrategie, damit sie sich nicht zu sehr mit ihrem Innenleben auseinandersetzen muss – weil das sehr fragil ist“, vermutet die Sozialpädagogin.
Von der aktuellen Verhandlung wisse sie, aber sie wolle augenscheinlich nicht viel damit zu tun haben. „Ich glaube, das kostet sie sehr viel Energie“, meint die 30-Jährige. Sie erlebe ihren Schützling nicht als übermäßig aufmerksamkeitsfordernd oder gar wahrheitsfremd.
Psychosomatische Beschwerden, die es vorher gegeben haben soll, bemerke sie weniger. Es käme eventuell vor, meint sie, dass die 18-Jährige Kopf- oder Bauchschmerzen habe, auch, um Situationen zu entfliehen, die ihr „zu viel“ würden, aber übermäßige körperliche Beschwerden gäbe es nicht.
Inzwischen besuche die junge Frau regelmäßig die Therapie. Sie gliedere sich an sich gut ein, wenn sie einmal Regeln nicht befolge, wie etwa den Putzdienst, sei sie sehr daran interessiert, gemeinsame Lösungen zu finden. Allgemein sei sie ein „Steh-auf-Männchen“: Wenn etwas nicht klappe, schaue sie recht schnell, wie es weitergehen könne. So verlor sie vor kurzem leider ihre FSJ-Stelle. „Sie hatte erst Schwierigkeiten, ihren Tag zu gestalten, hat sich aber sehr schnell gefangen“, berichtet die Betreuerin.
FSJ-Ende relevant für das Verfahren?
Warum sie die Stelle verlor, ist nicht geklärt. Die Verteidigung regte an, diese Frage noch zu beantworten. Denn es gab einen „Vorfall“ mit einem anderen Mitarbeiter, der schließlich zum Auflösungsvertrag führte. Dieser könnte bei der Klärung des Falles und vor allem der Frage der Glaubwürdigkeit helfen, meint die Verteidigung.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage-Vertretung sehen dies anders. Der „Vorfall“ im FSJ liege Monate nach der mutmaßlichen Vergewaltigung, der Zusammenhang ist dieser Seite nicht ersichtlich.