Der 66-jährige Angeklagte verweigert zum eigentlich Tathergang die Aussage. Foto: Achnitz

Grausige Details sind zum Tatgeschehen bekannt geworden. 

Offenburg - Im Gerichtsverfahren zu dem Leichenfund in Zunsweier sind am Donnerstag grausige Details zum Tatgeschehen bekannt geworden. Die Festnahme des mutmaßlichen Täters erfolgte nach seiner Flucht in der Nähe von Lüneburg.

Am zweiten Verhandlungstag sagten die Beamten aus, die zur Verhaftung des Tatverdächtigen Anfang November nach Bad Bevensen gereist waren. Eine unmittelbare Vernehmung des festgenommenen Mannes war ihnen untersagt. Doch das, was der 66-Jährige während der stundenlangen Rückfahrt nach Offenburg von sich aus erzählte, ist für die Richter der einzige Anhaltspunkt zum Tatgeschehen. Der Angeklagte will nicht zur Sache aussagen.

Bei einem Streit um Finanzen sei es zu einer heftigen Rangelei zwischen ihm und seiner 71-jährigen Lebensgefährtin gekommen, erzählte der 66-Jährige den Beamten. Sie hätten sich gegenseitig gewürgt. Dann sei seine Partnerin auf dem Fell ausgerutscht, das vor dem Bett im Schlafzimmer lag, und mit dem Kopf aufgeschlagen. Er habe danach mehrfach "austretende Flüssigkeiten" aufgewischt und den Körper nach und nach eingepackt.

Blut der Toten in Gefriertruhe

Kriminaltechniker entdeckten am 26. Oktober das ovale Paket mit dem Leichnam der Frau im verschlossenen Schlafzimmer. Hand- und Fußgelenke seien mit Klebeband verschnürt gewesen, der Körper in Schichten aus Plastikfolie, Bettlaken, Mülltüten, Handtüchern und Malerfließ verpackt, jede Lage einzeln verschnürt und verklebt, gewesen. Die Fenster seien offen gewesen, die Rolladen heruntergelassen, der Raum angefüllt mit künstlichen Duftstoffen. Ein Ventilator sei gelaufen, berichten die Beamten.

Alles könne sich so zugetragen haben, wie der Angeklagte es behauptet, hieß es. Die Spurenlage könne das weder bestätigen noch widerlegen. Wo die Stürzende mit dem Kopf aufgeschlagen ist, konnte jedoch nicht festgestellt werden. Möglich sei außerdem, dass der Leichnam zunächst in einer Gefriertruhe abgelegt und erst später verpackt worden ist. In der leeren Truhe fand sich jedenfalls Blut der Toten.

Nachdem Nachbarn die Polizei informiert hatten, habe sich bei ihm telefonisch ein Polizeibeamter gemeldet, sagte der Angeklagte. Daraufhin sei er ziellos Richtung Norddeutschland gefahren. Er habe Angst bekommen: "Bei meinen Vorstrafen glaubt mir das ja keiner", soll er auf der Rückfahrt gesagt haben. In diesem Moment musste die Sitzung kurz unterbrochen werden, weil er in Tränen ausbrach.

Frau zuletzt am 14. August auf Foto zu sehen

Zuvor wurden die Finanzverhältnisse des Beschuldigten durchleuchtet. Nach und nach hatte er sich das Vermögen der Frau, bei der er im Frühjahr 2020 eingezogen war, angeeignet. In betrügerischer Absicht seien "erhebliche Vermögensverschiebungen" vorgenommen worden, sagte die Kriminalkommissarin, die die Konten des Angeklagten und des Opfers gesichtet hatte. Wie das geschehen sei, erinnere sie an Geldwäscheverfahren.

So hatte das Paar ein Cabrio für 65. 000 Euro gekauft; die Rechnung bezahlte die Lebensgefährtin, der Kaufvertrag lief jedoch auf den Namen des Mannes. Der ließ sich nicht nur aushalten, sondern bediente sich auch noch an ihrem Konto, für das er eine Vollmacht besaß, sowie an dem ihres in Portugal lebenden früheren Partners. Wie die Ermittlungen ergaben, wurde von dessen Konto schon unberechtigt Geld abgehoben, bevor die Frau in Zunsweier zu Tode kam. Die Kontoauszüge für den fraglichen Zeitraum ließ der Beschuldigte vermutlich verschwinden.

Auf dem Foto eines Geldautomaten in Offenburg ist die Verstorbene am Freitag, 14. August, zuletzt zu sehen. Daran, ob sie bei einem Banktermin am 17. August auch noch anwesend war, konnte sich der befragte Angestellte nicht erinnern.