Zum Prozess vor dem Amtsgericht Schopfheim zur Tötung von zwei Kühen hat unsere Leserin Hannelore Nuß stellvertretend für zwei Tierschutzvereine folgende Meinung.
Auf einem Hof im Landkreis Lörrach kamen zwei Kühe qualvoll zu Tode. Wir wollen die unglaublichen Grausamkeiten hier nicht wiedergeben, sondern verweisen auf den entsprechenden Artikel. Ein Sturm von Anrufen war die Folge. Verärgerung, Missmut, die Frage was tun die Tierschutzleute und was gedenkt man weiter zu tun?
Uns ist dieser Hof, der sein Fleisch als Bioprodukt anbietet, seit Jahren bekannt. Dort gab es immer wieder Vorfälle von Tierquälerei, auf die wir das Veterinäramt hingewiesen haben. Vertreter des Veterinäramts waren auch vor Ort, leider ohne Konsequenzen für die weitere Tierhaltung.
Ohne Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt sind den Tierschützern die Hände gebunden. Insofern ist dieser Fall exemplarisch.
Wie im vorliegenden Fall erreichen uns immer wieder verzweifelte Anrufe von dortigen Nachbarn, die beispielsweise das Brüllen der Tiere hörten. Um dem nachzugehen fehlen uns die rechtlichen Voraussetzungen, die es nur dem Veterinäramt erlauben, den Hof zu kontrollieren.
Deshalb müssen die Veterinärämter stärker in die Pflicht des Tierschutzes genommen werden. Das bedeutet erstens, dass sie auf die Hinweise der Tierschutzvereine zeitnah reagieren, zweitens unangemeldete Kontrollen durchführen und zwar engmaschig, drittens ihre Befugnisse hinsichtlich von Strafanzeigen wahrnehmen. Uns ist klar, dass die Ämter auch ausgelastet sind, aber es darf nicht sein dass Hinhalten und Zuschauen im Wissen, dass es da Missstände gibt, geduldet werden.
Im geschilderten Fall halten wir das Urteil „Bußgeld von Euro 900 für Hohn“. Es zeigt uns aber auch die Nicht-Wertschätzung von Tieren. Hier liegt ein schlimmster Tierschutzverstoß vor, der allemal ein gerechtes Urteil gegen den Halter verdient hätte.
Hannelore Nuß, für die Vorstände der Tierschutzvereine Wehr-Öflingen und RheinfeldenSchreiben Sie uns: leserbriefe@schwarzwaelder-bote.de. Mit der Übersendung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Leserbrief in der Printausgabe, im E-Paper sowie im Onlinedienst des Schwarzwälder Boten veröffentlicht wird. Wir behalten uns Kürzungen vor. Leserbriefe entsprechen nicht notwendig der Meinung der Redaktion.