Das Landgericht in Konstanz fällte das Urteil gegen einen 68-Jährigen, der in Villingen und Unterkirnach Kinder missbraucht hat. Foto: Marc Eich

Ein 68-jähriger Villinger missbrauchte Kinder über Jahre – ein Opfer betäubte er. Nun wurde er verurteilt. Weshalb ihn das Gericht als gefährlich ansieht.

Die Zuschauerplätze im Gerichtssaal waren gut gefüllt. Das Ermittlungsteam der Kriminalpolizei, ehemalige Bekannte und Arbeitskollegen, seine Ex-Lebensgefährtin und sogar frühere Opfer des 68-Jährigen hatten den Weg zum Landgericht in Konstanz auf sich genommen, um den letzten Prozesstag gegen den Sexualstraftäter mitzuerleben.

 

Der Mann war wegen schweren sexuellen Missbrauchs in mehr als 200 Fällen angeklagt – er soll sich in Villingen an seiner Enkelin und in Unterkirnach an der Enkelin seiner ehemaligen Lebensgefährtin vergangen haben. Das letzte Opfer hatte er zudem betäubt. Er ist wegen gleich gelagerter Delikte bereits mehrfach vorbestraft – außerdem konnten bislang nicht verbüßte Missbrauchsfälle bis in das Jahr 1986 ermittelt werden. Der Mann legte ein umfassendes Geständnis ab.

Die Zuschauer im Saal wurden dabei auch Zeuge der mit Spannung erwarteten Ausführungen des Sexualmediziners, der als Sachverständiger über die Gefährlichkeit und die weitere Prognose des Angeklagten referierte. Seine Worte haben Gewicht bei der Entscheidung, ob der einschlägig vorbestrafte Mann aufgrund psychischer Krankheiten in der Forensik untergebracht wird oder aufgrund seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit nach seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung kommt.

Der 48-jährige Mediziner hatte sich im Vorfeld des Prozesses für eine erste Einschätzung fast zehn Stunden lang mit dem Angeklagten zusammengesetzt und sich auch im Rahmen der Hauptverhandlungen mit dem 68-Jährigen beschäftigt. Der Sachverständige wurde bei seinen Ausführungen sehr deutlich: Es besteht aus seiner Sicht ein hohes Risiko, dass der Angeklagte erneut Straftaten verübt. Er sprach sich daher für die Sicherungsverwahrung aus. Mildere Mittel sehe er nicht.

Wichtige Ermittlungen der Polizei

In diesem Zusammenhang wird auch deutlich, wie wichtig die intensiven Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft waren. Dadurch, dass Fälle bis in die 80er-Jahre aufgedeckt wurden, konnte das hohe Risiko eines Rückfalls aus Sicht des Sachverständigen deutlich untermauert werden. Eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit sei dem Angeklagten demnach nicht abzusprechen.

Der 68-Jährige habe einen Hang zu Straftaten. Dass er am jüngsten Opfer abermals übergriffig wurde, habe er in diesem Zusammenhang mit „Angebot und Nachfrage“ begründet – „das spricht für eine Entmenschlichung“, erklärt der Sexualmediziner. Über die Jahre hätten sich „Verhaltensmuster eingeschliffen“ und „stark verfestigt“. Potenzielle Opfer sehe er „schnell und instinktiv“.

Kein Schuldbewusstsein erkennbar

Seine auch vor Gericht geäußerten Entschuldigungen hält der Sachverständige nicht für glaubhaft: „Ein echtes Schuldbewusstsein, Scham und ein Veränderungswille sind nicht zu erkennen.“ Er geht zudem davon aus, dass sein familiäres Umfeld nach seiner Haftentlassung keine Straftaten verhindern kann. Vielmehr hätten sie „dazu beigetragen, Taten zu ermöglichen“.

Im Rahmen seines Gutachtens ist er außerdem zu dem Schluss gekommen, dass der Angeklagte an einem „hohen Schweregrad“ der Pädophilie leidet. Er geht von einer schweren anderen seelischen Störung aus, die in seiner Persönlichkeit „tief integriert“ ist. Es handle sich dabei nicht um eine psychotische Erkrankung – ihm gehe es einfach um die Befriedigung des sexuellen Verlangens. Die Prognose für das weitere Leben des 68-Jährigen sei daher negativ.

Staatsanwaltschaft fordert elf Jahre Haft

In den nicht öffentlich abgehaltenen Plädoyers hatte sich der Verteidiger des Angeklagten die Strafzumessung dem Gericht überlassen, die Staatsanwaltschaft forderte – unter Einbeziehung der vorherigen Bewährungsstrafe von zwei Jahren – für beide Tatkomplexe eine gesamte Freiheitsstrafe von elf Jahren sowie die Sicherungsverwahrung.

Der Vorsitzende Richter Joachim Dospil verhängte eine lange Haftstrafe. Foto: Silas Stein/dpa

Das Gericht blieb jedoch unter dieser Forderung. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt – wegen schweren sexuellen Missbrauchs in 108 Fällen und in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, weil er sein Opfer betäubt hatte. Ein Teil der Taten stellte das Gericht ein, weil nur schwer festzustellen war, wie oft der Missbrauch tatsächlich stattgefunden hat.

Der Vorsitzende Richter Joachim Dospil rechnete zwar das Geständnis, die Kooperation und die vorgebrachte Reue an – sah jedoch insbesondere die Vielzahl der Taten und die schweren Folgen für die Opfer sowie die Familien bei der Strafzumessung. Das jüngste Opfer, die 11-Jährige, ist gar suizidgefährdet. „Das ist alles einfach nur schrecklich“, so Dospil.

Aus Sicht des Gerichts sind die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung durch den Hang zu Straftaten und die Gefährlichkeit für die Allgemeinheit erfüllt. „Er ist manipulativ, geht planmäßig und geschickt vor“, erklärt der Vorsitzende Richter. Letzter Ausweg, die Sicherungsverwahrung zu umgehen, sei eine sozialtherapeutische Therapie in der Haft: Sollte diese dazu führen, dass von dem 68-Jährigen keine Gefahr mehr ausgeht, könne man ihm die weitere Verwahrung ersparen. Der Angeklagte nahm die Ausführungen ohne Regung auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.